Süßstoff in Cola

Zuckerersatz mit schlechtem Ruf

Aspartam (E951) ist einer der bekanntesten künstlichen Süßstoffe und wird seit Jahrzehnten in zahlreichen Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, von Light-Getränken und Kaugummi bis hin zu Diät-Produkten und Süßigkeiten. Er soll eine gesündere Alternative zu Zucker sein, da er keine Kalorien enthält und bis zu 200-mal süßer als Haushaltszucker ist. Doch um Aspartam gibt es viele Kontroversen: Während offizielle Behörden wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Aspartam als sicher einstufen, gibt es gleichzeitig Studien und Kritiker, die vor möglichen Gesundheitsrisiken warnen (vgl. EFSA, 2013; BfR, 2025).

Doch was ist dran an der Debatte? Ist Aspartam tatsächlich gefährlich oder sind die Bedenken unbegründet? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um den umstrittenen Süßstoff.

Kurz vorweg: Aspartam gilt bei den zuständigen Behörden in den üblichen Mengen als sicher, die EFSA hat einen Grenzwert festgelegt, der im Alltag kaum erreicht wird. 2023 stufte die Krebsforschungsagentur IARC den Süßstoff zwar als „möglicherweise krebserregend“ ein, gleichzeitig blieb der zulässige Tageswert aber unverändert. Was hinter dieser scheinbar widersprüchlichen Doppelbotschaft steckt und für wen Aspartam wirklich ein Problem ist, schauen wir uns jetzt genauer an.

Was ist Aspartam und wo kommt es vor?

Aspartam ist ein künstlicher Süßstoff, der aufgrund seiner intensiven Süßkraft und seines geringen Kaloriengehalts häufig als Zuckerersatz verwendet wird. Er besteht aus zwei Aminosäuren: Asparaginsäure und Phenylalanin (vgl. EFSA, 2013). Beide Stoffe sind natürliche Bausteine von Eiweißen und kommen in vielen proteinreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Eiern, Milchprodukten und Hülsenfrüchten vor. Aspartam selbst enthält allerdings keine Kohlenhydrate oder Fette, weshalb es gerne in Diät- und kalorienreduzierten Produkten eingesetzt wird.

Der Süßstoff ist etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker, weshalb nur winzige Mengen ausreichen, um eine starke Süße zu erzeugen. Aufgrund dieser Eigenschaft wird Aspartam in zahlreichen zuckerfreien und kalorienarmen Lebensmitteln und Getränken verwendet, darunter:

  • Light- und Zero-Getränke (z. B. Cola Light, Limonaden, Eistee)
  • Kaugummi und Bonbons
  • Fertigdesserts und Pudding
  • Proteinpulver und Diät-Produkte
  • Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. zuckerfreie Tabletten, Vitamine)

Auf Verpackungen ist Aspartam meist unter der E-Nummer E951 gekennzeichnet.

Wichtig: Personen mit Phenylketonurie (PKU), einer seltenen genetischen Stoffwechselkrankheit, müssen Aspartam unbedingt meiden. Ihr Körper kann das enthaltene Phenylalanin nicht abbauen, was zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Daher tragen alle Produkte, die Aspartam enthalten, den Warnhinweis: „Enthält eine Phenylalaninquelle“ (vgl. EFSA, 2013; Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Aspartam in Proteinpulver

Ist der Süßstoff gefährlich?

Die Sicherheit von Aspartam wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Während viele Studien den Süßstoff als unbedenklich einstufen, gibt es auch Untersuchungen, die ihn mit Gesundheitsrisiken wie Krebs, Kopfschmerzen oder Stoffwechselstörungen in Verbindung bringen.

Offizielle Bewertungen durch Gesundheitsbehörden

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die US-amerikanische FDA stufen Aspartam bei Einhaltung des ADI-Werts (Acceptable Daily Intake) als sicher ein. Der ADI liegt bei 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (vgl. EFSA, 2013).

Ein Erwachsener mit 70 kg Körpergewicht könnte bis zu 2.800 mg Aspartam täglich konsumieren, ohne gesundheitliche Risiken (vgl. EFSA, 2013). Das entspricht etwa 14 Dosen eines Light-Getränks pro Tag. Die meisten Menschen nehmen jedoch deutlich weniger Aspartam auf, selbst bei regelmäßigem Konsum von Light-Produkten.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Juli 2023 eine neue Einschätzung vorgenommen:

  • Die WHO-Tochterorganisation IARC (International Agency for Research on Cancer) stufte Aspartam als „möglicherweise krebserregend beim Menschen“ (Gruppe 2B) ein (vgl. IARC/JECFA, 2023; BfR, 2025).
  • Gleichzeitig erklärte der Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA), dass die vorhandenen Daten keinen Grund zur Änderung der aktuellen Verzehrgrenzen geben (vgl. IARC/JECFA, 2023; BfR, 2025).

Was bedeutet das?
Die Einstufung „möglicherweise krebserregend“ (2B) bedeutet nicht, dass ein Stoff definitiv Krebs verursacht, sondern nur, dass ein möglicher Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. IARC/JECFA, 2023; BfR, 2025).

Kritische Stimmen und mögliche Risiken

Einige Studien stellen jedoch infrage, ob Aspartam wirklich so harmlos ist:

1. Studie des Ramazzini-Instituts

Einige Langzeitstudien an Ratten und Mäusen, darunter Arbeiten des Ramazzini-Instituts in Italien, kamen zu dem Ergebnis, dass hohe Dosen von Aspartam mit einem erhöhten Auftreten bestimmter Tumorarten, insbesondere Leukämien und Lymphome, verbunden sein könnten (vgl. Collegium Ramazzini, 2021). Die Mengen, die den Tieren verabreicht wurden, lagen zwar deutlich über dem, was Menschen üblicherweise konsumieren würden, doch die Ergebnisse lösten eine intensive wissenschaftliche Debatte aus.

Kritiker argumentieren, dass solche Studien nicht einfach auf den Menschen übertragbar seien. Gleichzeitig betonen sie, dass eine mögliche Wirkung auf Zellveränderungen nicht ausgeschlossen werden könne, besonders bei regelmäßigem Konsum über viele Jahre. Die EFSA hat diese Studien ausgewertet und kam zu dem Schluss, dass sie keinen Beleg für eine krebserregende Wirkung von Aspartam liefern (vgl. EFSA, 2013).

2. Neurotoxische Wirkung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Abbauprodukte von Aspartam im Körper. Beim Verstoffwechseln entstehen unter anderem:

  • Asparaginsäure, eine sogenannte exzitatorische Aminosäure, die bei hoher Dosis Nervenzellen reizen kann,
  • sowie Phenylalanin, das bei bestimmten Personen (z. B. PKU-Patient:innen) problematisch ist (vgl. EFSA, 2013).

Einige Wissenschaftler:innen vermuten, dass diese Stoffe in Kombination Auswirkungen auf das Gehirn haben könnten, insbesondere auf das Zentralnervensystem, das Belohnungssystem oder die Ausschüttung von Neurotransmittern. In Einzelfällen wurden Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Stimmungsschwankungen als mögliche Nebenwirkungen genannt. Die EFSA hat diese Abbauprodukte im Rahmen ihrer Neubewertung jedoch ausdrücklich geprüft und kam zu dem Schluss, dass sie bei einer Aufnahme bis zum ADI-Wert unbedenklich sind (vgl. EFSA, 2013). Eindeutige Beweise für schädliche Effekte beim Menschen fehlen bislang.

Aspartam in Kaugummi

Ist Aspartam eine gesunde Alternative zu Zucker?

Aspartam hat keine Kalorien und keinen Einfluss auf den Blutzucker, weshalb er besonders bei Menschen mit Diabetes beliebt ist. Allerdings gibt es Kritik daran, dass Süßstoffe langfristig das Geschmacksempfinden verändern und das Verlangen nach Süßem sogar steigern könnten.

Vorteile von Aspartam:

  • Keine Kalorien: hilfreich für Diäten
  • Kein Einfluss auf den Blutzuckerspiegel: geeignet für Diabetiker
  • Süßt stark, sodass nur geringe Mengen benötigt werden

Mögliche Nachteile:

  • Verändert das Geschmacksempfinden: kann das Verlangen nach Süßem steigern
  • Steht unter Verdacht, die Darmflora zu beeinflussen
  • Nicht hitzebeständig: daher nicht zum Backen geeignet

Alternative Süßstoffe: Wer auf Aspartam verzichten möchte, kann andere Süßstoffe ausprobieren:

  • Stevia (E960): Pflanzlicher Süßstoff, kalorienfrei, leicht bitterer Nachgeschmack
  • Erythrit (E968): Zuckeralkohol, kaum Kalorien, gut verträglich
  • Xylit (E967): Zuckerersatz aus Birkenrinde, kalorienarm, kann in großen Mengen abführend wirken (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Aspartam erhitzen: ein unterschätztes Problem?

Viele Menschen süßen ihren Kaffee, Tee oder Porridge mit zuckerfreien Alternativen, etwa Flavor Drops, Light-Sirupe oder Süßstoffpulvern, die Aspartam enthalten. Was dabei oft übersehen wird: Aspartam ist hitzeempfindlich.

Wird Aspartam erhitzt, beginnt es, sich chemisch zu zersetzen. Dabei verliert es nicht nur seine Süßkraft, sondern es können sich auch Abbauprodukte bilden. Letztere werden immer wieder als potenziell gesundheitlich bedenklich diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit Tierversuchen und neurotoxischen Effekten.

Auswirkungen auf das Hungergefühl

Ob Süßstoffe wie Aspartam beim Abnehmen wirklich helfen, ist umstritten. Zwar liefern sie keine Kalorien, doch der langfristige Nutzen für die Gewichtskontrolle ist wissenschaftlich nicht belegt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät daher seit 2023 davon ab, Süßstoffe gezielt zur Gewichtsreduktion einzusetzen (vgl. WHO, 2023).

Wie erkenne ich Aspartam auf der Zutatenliste?

Aspartam ist kennzeichnungspflichtig und wird auf Lebensmitteln entweder direkt als „Aspartam“ oder unter der E-Nummer E951 aufgeführt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Häufig tritt Aspartam auch in Kombination mit anderen Süßstoffen wie Acesulfam-K (E950) auf, um eine möglichst zuckerähnliche Süße zu erzeugen. Wer Aspartam vermeiden möchte, sollte beim Einkauf die Zutatenliste genau prüfen , vor allem bei zuckerfreien, „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“ gekennzeichneten Produkten.

Aspartam

Fazit: Sollte man Aspartam meiden?

Aspartam bleibt einer der umstrittensten Süßstoffe, doch die bisherigen wissenschaftlichen Bewertungen deuten darauf hin, dass er bei normalem Konsum unbedenklich ist. Offizielle Gesundheitsbehörden weltweit haben keine eindeutigen Beweise für schwerwiegende Gesundheitsrisiken gefunden.

FAQs:

Wo ist am meisten Aspartam drin?

Am häufigsten steckt Aspartam in Light- und Zero-Getränken, Kaugummi, Bonbons, Fertigdesserts, Proteinpulvern und Diät-Produkten. Auf der Verpackung erkennst du es an der E-Nummer E951 (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Welche Nebenwirkungen hat Aspartam?

Bei gesunden Menschen sind in den üblichen Mengen keine Nebenwirkungen belegt. Vereinzelt werden Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Stimmungsschwankungen genannt, eindeutige Beweise dafür fehlen aber. Die EFSA stuft Aspartam bis zum ADI-Wert als unbedenklich ein (vgl. EFSA, 2013). Menschen mit Phenylketonurie (PKU) müssen es allerdings strikt meiden.

Ist Aspartam gesundheitsschädigend?

Nach dem aktuellen Stand der zuständigen Behörden nicht: EFSA und JECFA stufen Aspartam in den üblichen Mengen als sicher ein (vgl. EFSA, 2013; IARC/JECFA, 2023). Die IARC bewertet es zwar als „möglicherweise krebserregend“, das beschreibt aber nur einen nicht ausgeschlossenen Verdacht, keinen Nachweis. Eine Ausnahme sind Menschen mit Phenylketonurie (PKU), für die Aspartam tatsächlich schädlich ist.

Was macht Aspartam mit deinem Körper?

Aspartam wird im Darm in seine Bestandteile zerlegt: Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol. Alle drei entstehen auch beim normalen Essen und werden vom Körper verarbeitet. Die EFSA hat diese Abbauprodukte bewertet und sie bis zum ADI-Wert als unbedenklich eingestuft (vgl. EFSA, 2013). Nur bei Phenylketonurie (PKU) kann der Körper das Phenylalanin nicht abbauen.

In welchen Getränken steckt Aspartam?

Vor allem in Light-, Zero- und Diät-Getränken wie Cola Light, zuckerfreien Limonaden und Eistees. Auch in manchen Sirupen, Flavour Drops und Getränkepulvern ist es enthalten. Auf dem Etikett erkennst du es an der Angabe „Aspartam“ oder der E-Nummer E951 (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Ist Aspartam noch erlaubt?

Ja. Aspartam ist in der EU weiterhin als Süßstoff zugelassen und unter der Nummer E951 gelistet (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Auch nach der WHO-Bewertung von 2023 blieb der zulässige Tageswert unverändert (vgl. IARC/JECFA, 2023). An der Zulassung hat sich also nichts geändert.

Ist Aspartam gefährlicher als Zucker?

Dafür gibt es keinen Beleg. Aspartam gilt in den üblichen Mengen als sicher (vgl. EFSA, 2013), und anders als Zucker liefert es keine Kalorien und beeinflusst den Blutzucker nicht. Ein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist es aber nicht: Die WHO rät davon ab, Süßstoffe gezielt zur Gewichtskontrolle einzusetzen (vgl. WHO, 2023). Statt Zucker durch Süßstoff zu tauschen, ist es sinnvoller, die Süße insgesamt zu reduzieren.

Ist Acesulfam das gleiche wie Aspartam?

Nein. Das sind zwei verschiedene Süßstoffe. Sie werden aber häufig zusammen in einem Produkt eingesetzt, weil sich ihr Geschmack ergänzt und so eine zuckerähnlichere Süße entsteht (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Auf der Zutatenliste können also beide E-Nummern nebeneinander stehen.

Warum kein Aspartam?

Ein zwingender Grund, es zu meiden, besteht für gesunde Menschen nicht – Aspartam gilt in den üblichen Mengen als sicher (vgl. EFSA, 2013). Wer trotzdem verzichten möchte, tut das oft, weil die IARC es als „möglicherweise krebserregend“ einstuft (ein Verdacht, kein Nachweis) (vgl. IARC/JECFA, 2023) oder weil Süßstoffe laut WHO beim Abnehmen keinen belegten Nutzen bringen (vgl. WHO, 2023). Für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) ist der Verzicht dagegen zwingend.

Was ist krebserregender Zucker oder Aspartam?

Keiner von beiden gilt als nachgewiesen krebserregend. Aspartam ist von der IARC als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft, das ist ein nicht ausgeschlossener Verdacht, kein Nachweis (vgl. IARC/JECFA, 2023). Zucker selbst ist nicht als krebserregend eingestuft, er kann aber über die Zeit zu Übergewicht beitragen, und Übergewicht ist ein anerkannter Risikofaktor für 13 Krebsarten (vgl. DKFZ, 2025).

Quellen:

Collegium Ramazzini (2021): Aspartame carcinogenicity evaluation by the Ramazzini Institute. Verfügbar unter: https://www.collegiumramazzini.org/news/detail/211 (abgerufen am: 02.07.2026).

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2025): Süßungsmittel in Lebensmitteln – Ausgewählte Fragen und Antworten (FAQ, Stand 15. Juli 2025). Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/assets/01_Ver%C3%B6ffentlichungen/FAQ_deutsch/S%C3%BC%C3%9Fungsmittel_in_Lebensmitteln_%E2%80%93_Ausgew%C3%A4hlte_Fragen_und_Antworten.pdf (abgerufen am 01.07.2026).

European Food Safety Authority (EFSA) (2013): Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA Journal 11(12):3496. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3496 (abgerufen am 01.07.2026).

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (konsolidierte Fassung). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02008R1333-20231005 (abgerufen am 01.07.2026).

IARC / JECFA (WHO/FAO) (2023): Aspartame hazard and risk assessment results released (14. Juli 2023). Verfügbar unter: https://www.who.int/news/item/14-07-2023-aspartame-hazard-and-risk-assessment-results-released (abgerufen am 01.07.2026).

WHO (2023): WHO advises not to use non-sugar sweeteners for weight control in newly released guideline (15. Mai 2023). Verfügbar unter: https://www.who.int/news/item/15-05-2023-who-advises-not-to-use-non-sugar-sweeteners-for-weight-control-in-newly-released-guideline (abgerufen am 01.07.2026).

DKFZ – Krebsinformationsdienst (2025): Krebsrisiko Übergewicht und Adipositas. Verfügbar unter: https://www.krebsinformationsdienst.de/krebs-vorbeugen/krebsrisiko-uebergewicht-und-adipositas (abgerufen am 01.07.2026).

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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