Bio = ohne Zusatzstoffe? Ganz so einfach ist es leider nicht. Auch in Bio-Produkten dürfen bestimmte E-Nummern enthalten sein – wenn auch deutlich weniger als in konventionellen Lebensmitteln. Welche Zusatzstoffe erlaubt sind, welche tabu bleiben – und warum das EU-Bio-Siegel hier klare Regeln setzt, erfährst du in diesem Beitrag.
Was sind E-Nummern überhaupt?
E-Nummern kennzeichnen Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die in der EU zugelassen sind. Dazu gehören Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Emulgatoren, Geliermittel oder Süßstoffe. Ziel ist meist die Haltbarmachung, die Verbesserung von Konsistenz oder Geschmack – oder eine bestimmte Farbe.
Kritisch gesehen werden viele E-Nummern, weil sie industriell hergestellt sind und nicht selten Allergien, Unverträglichkeiten oder andere gesundheitliche Probleme auslösen können.
Bio-Produkte – ein sicherer Hafen?
Bio-Produkte sollen möglichst naturbelassen sein. Deshalb ist die Verwendung von Zusatzstoffen stark eingeschränkt. Während in konventionellen Produkten über 300 Zusatzstoffe zugelassen sind, sind es in Bio-Lebensmitteln laut EU-Öko-Verordnung gerade einmal rund 50 – und das auch nur unter bestimmten Bedingungen.
Strengere Regeln gibt es auch für die Herstellung:
- Synthetische Farbstoffe oder Konservierungsmittel sind tabu.
- Auch gentechnisch veränderte Enzyme und Trägerstoffe sind verboten.
- Jeder erlaubte Zusatzstoff muss technisch notwendig sein – also z. B. zur Haltbarkeit oder Verarbeitung beitragen.
Diese 14 E-Nummern findest du häufig in Bio-Produkten
Hier eine Auswahl zugelassener E-Nummern, die in Bio-Produkten erlaubt sind, und was sie genau machen:
E-Nummer | Name | Funktion | Bemerkung |
---|---|---|---|
E160a | Beta-Carotin | Farbstoff | Natürlich, z. B. aus Karotten |
E162 | Rote-Bete-Saft | Farbstoff | Pflanzlich, erlaubt in begrenzter Menge |
E170 | Calciumcarbonat | Farbstoff/Trennmittel | Auch als Calciumquelle zugelassen |
E220 | Schwefeldioxid | Konservierung | Hauptsächlich in Trockenfrüchten & Wein |
E250 | Natriumnitrit | Konservierung | Nur in Bio-Fleischwaren, stark eingeschränkt |
E296 | Apfelsäure | Säuerungsmittel | Natürlich, in Obst enthalten |
E322 | Lecithin | Emulgator | Häufig aus Bio-Soja oder Sonnenblumen |
E330 | Zitronensäure | Säuerungsmittel | Auch in Bio erlaubt, obwohl synthetisch hergestellt |
E406 | Agar-Agar | Geliermittel | Pflanzlich, aus Algen gewonnen |
E410 | Johannisbrotkernmehl | Verdickungsmittel | Pflanzlich, unbedenklich |
E412 | Guarkernmehl | Verdickungsmittel | Aus Hülsenfrüchten, erlaubt |
E415 | Xanthan | Verdickungsmittel | Durch Fermentation hergestellt |
E500 | Natriumcarbonate (Soda) | Backtriebmittel | Unbedenklich |
E503 | Ammoniumcarbonate | Backtriebmittel | In Backwaren erlaubt |
Wichtig: Auch wenn diese Zusatzstoffe zugelassen sind, dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn keine alternative Verarbeitung möglich ist. Bio-Produkte sind daher meist nicht vollständig „E-nummernfrei“, aber deutlich transparenter.
Diese E-Nummern sind in Bio-Lebensmitteln tabu
Was du garantiert nicht in Bio-Produkten findest:
- Synthetische Farbstoffe wie E104 (Chinolingelb) oder E124 (Cochenillerot A)
- Süßstoffe wie Aspartam (E951) oder Acesulfam K (E950)
- Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat (E621)
- Konservierungsstoffe wie Natriumbenzoat (E211) oder Kaliumsorbat (E202)
Diese Stoffe stehen im Verdacht, Allergien zu fördern, das Mikrobiom zu stören oder auf andere Weise problematisch für die Gesundheit zu sein. Bio-Produkte setzen deshalb auf natürliche Alternativen – z. B. Kräuter, Gewürze, Fermentation oder schonende Verarbeitung.
Unser Fazit
Bio bedeutet nicht automatisch frei von E-Nummern – aber deutlich natürlicher. Die EU-Öko-Verordnung sorgt dafür, dass nur wenige, klar geregelte Zusatzstoffe erlaubt sind. Wer ganz sicher gehen will, sollte die Zutatenliste checken – und auf hochwertige Bio-Marken setzen, die freiwillig auf E-Nummern verzichten.
💡 Tipp: Achte auf Labels wie Bioland, Demeter oder Naturland. Diese Anbauverbände haben noch strengere Regeln als das EU-Bio-Siegel. Wenn du Lust auf natürliche Bio-Produkte hast, dann schau gerne bei bleibwacker.com vorbei.

Quellen
Gerhardt Analytical Systems (o. J.): Bestimmung von Schwefeldioxid in Lebensmitteln. [Online] Verfügbar unter: https://www.gerhardt.de/de/know-how/application-notes/bestimmung-von-schwefeldioxid-in-lebensmitteln/ [Zugriff: 28. März 2025].
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Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (2023): Bio-Lebensmittel: Welche Zusatzstoffe sind erlaubt?. [Online] Verfügbar unter: https://bvlk.de/news/bio-lebensmittel-welche-zusatzstoffe-sind-erlaubt.html [Zugriff: 28. März 2025].
Verbraucherschutzzentrale Belgien (o. J.): E-Nummern – Was steckt hinter den Kürzeln?. [Online] Verfügbar unter: https://verbraucherschutzzentrale.be/e-nummern/ [Zugriff: 28. März 2025].
Zusatzstoffmuseum (o. J.): Beetenrot – E162. [Online] Verfügbar unter: https://www.zusatzstoffmuseum.de/lexikon-der-zusatzstoffe/beetenrot.html [Zugriff: 28. März 2025].
Lohmann Minerals GmbH (2022): Universell einsetzbares Calciumcarbonat – natürlich und vielseitig. [Online] Verfügbar unter: https://www.lohmann-minerals.com/de/news-center/news/universell-einsetzbares-calciumcarbonat/ [Zugriff: 28. März 2025].
Lebensmittelklarheit.de (2024): Warum darf Bio-Wurst Nitritpökelsalz enthalten?. [Online] Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/warum-darf-bio-wurst-natriumnitrit-enthalten [Zugriff: 28. März 2025].
Utopia.de (2024): Agar-Agar: Was du über das pflanzliche Geliermittel wissen musst. [Online] Verfügbar unter: https://utopia.de/ratgeber/agar-agar-was-du-ueber-das-pflanzliche-geliermittel-wissen-musst_62938/ [Zugriff: 28. März 2025].
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