Bio = ohne Zusatzstoffe? Ganz so einfach ist es leider nicht. Auch in Bio-Produkten dürfen bestimmte E-Nummern enthalten sein – wenn auch deutlich weniger als in konventionellen Lebensmitteln. Welche Zusatzstoffe erlaubt sind, welche tabu bleiben – und warum das EU-Bio-Siegel hier klare Regeln setzt, erfährst du in diesem Beitrag.


Was sind E-Nummern überhaupt?

E-Nummern kennzeichnen Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die in der EU zugelassen sind. Dazu gehören Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Emulgatoren, Geliermittel oder Süßstoffe. Ziel ist meist die Haltbarmachung, die Verbesserung von Konsistenz oder Geschmack – oder eine bestimmte Farbe.

Kritisch gesehen werden viele E-Nummern, weil sie industriell hergestellt sind und nicht selten Allergien, Unverträglichkeiten oder andere gesundheitliche Probleme auslösen können.


Bio-Produkte – ein sicherer Hafen?

Bio-Produkte sollen möglichst naturbelassen sein. Deshalb ist die Verwendung von Zusatzstoffen stark eingeschränkt. Während in konventionellen Produkten über 300 Zusatzstoffe zugelassen sind, sind es in Bio-Lebensmitteln laut EU-Öko-Verordnung gerade einmal rund 50 – und das auch nur unter bestimmten Bedingungen.

Strengere Regeln gibt es auch für die Herstellung:

  • Synthetische Farbstoffe oder Konservierungsmittel sind tabu.
  • Auch gentechnisch veränderte Enzyme und Trägerstoffe sind verboten.
  • Jeder erlaubte Zusatzstoff muss technisch notwendig sein – also z. B. zur Haltbarkeit oder Verarbeitung beitragen.

Diese 14 E-Nummern findest du häufig in Bio-Produkten

Hier eine Auswahl zugelassener E-Nummern, die in Bio-Produkten erlaubt sind, und was sie genau machen:

E-NummerNameFunktionBemerkung
E160aBeta-CarotinFarbstoffNatürlich, z. B. aus Karotten
E162Rote-Bete-SaftFarbstoffPflanzlich, erlaubt in begrenzter Menge
E170CalciumcarbonatFarbstoff/TrennmittelAuch als Calciumquelle zugelassen
E220SchwefeldioxidKonservierungHauptsächlich in Trockenfrüchten & Wein
E250NatriumnitritKonservierungNur in Bio-Fleischwaren, stark eingeschränkt
E296ApfelsäureSäuerungsmittelNatürlich, in Obst enthalten
E322LecithinEmulgatorHäufig aus Bio-Soja oder Sonnenblumen
E330ZitronensäureSäuerungsmittelAuch in Bio erlaubt, obwohl synthetisch hergestellt
E406Agar-AgarGeliermittelPflanzlich, aus Algen gewonnen
E410JohannisbrotkernmehlVerdickungsmittelPflanzlich, unbedenklich
E412GuarkernmehlVerdickungsmittelAus Hülsenfrüchten, erlaubt
E415XanthanVerdickungsmittelDurch Fermentation hergestellt
E500Natriumcarbonate (Soda)BacktriebmittelUnbedenklich
E503AmmoniumcarbonateBacktriebmittelIn Backwaren erlaubt

Wichtig: Auch wenn diese Zusatzstoffe zugelassen sind, dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn keine alternative Verarbeitung möglich ist. Bio-Produkte sind daher meist nicht vollständig „E-nummernfrei“, aber deutlich transparenter.


Diese E-Nummern sind in Bio-Lebensmitteln tabu

Was du garantiert nicht in Bio-Produkten findest:

  • Synthetische Farbstoffe wie E104 (Chinolingelb) oder E124 (Cochenillerot A)
  • Süßstoffe wie Aspartam (E951) oder Acesulfam K (E950)
  • Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat (E621)
  • Konservierungsstoffe wie Natriumbenzoat (E211) oder Kaliumsorbat (E202)

Diese Stoffe stehen im Verdacht, Allergien zu fördern, das Mikrobiom zu stören oder auf andere Weise problematisch für die Gesundheit zu sein. Bio-Produkte setzen deshalb auf natürliche Alternativen – z. B. Kräuter, Gewürze, Fermentation oder schonende Verarbeitung.


Unser Fazit

Bio bedeutet nicht automatisch frei von E-Nummern – aber deutlich natürlicher. Die EU-Öko-Verordnung sorgt dafür, dass nur wenige, klar geregelte Zusatzstoffe erlaubt sind. Wer ganz sicher gehen will, sollte die Zutatenliste checken – und auf hochwertige Bio-Marken setzen, die freiwillig auf E-Nummern verzichten.

💡 Tipp: Achte auf Labels wie Bioland, Demeter oder Naturland. Diese Anbauverbände haben noch strengere Regeln als das EU-Bio-Siegel. Wenn du Lust auf natürliche Bio-Produkte hast, dann schau gerne bei bleibwacker.com vorbei.

Quellen

Gerhardt Analytical Systems (o. J.): Bestimmung von Schwefeldioxid in Lebensmitteln. [Online] Verfügbar unter: https://www.gerhardt.de/de/know-how/application-notes/bestimmung-von-schwefeldioxid-in-lebensmitteln/ [Zugriff: 28. März 2025].

Zusatzstoffmuseum (o. J.): Schwefeldioxid – E220. [Online] Verfügbar unter: https://www.zusatzstoffmuseum.de/lexikon-der-zusatzstoffe/schwefeldioxid.html [Zugriff: 28. März 2025].

Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. (2023): Bio-Lebensmittel: Welche Zusatzstoffe sind erlaubt?. [Online] Verfügbar unter: https://bvlk.de/news/bio-lebensmittel-welche-zusatzstoffe-sind-erlaubt.html [Zugriff: 28. März 2025].

Verbraucherschutzzentrale Belgien (o. J.): E-Nummern – Was steckt hinter den Kürzeln?. [Online] Verfügbar unter: https://verbraucherschutzzentrale.be/e-nummern/ [Zugriff: 28. März 2025].

Zusatzstoffmuseum (o. J.): Beetenrot – E162. [Online] Verfügbar unter: https://www.zusatzstoffmuseum.de/lexikon-der-zusatzstoffe/beetenrot.html [Zugriff: 28. März 2025].

Lohmann Minerals GmbH (2022): Universell einsetzbares Calciumcarbonat – natürlich und vielseitig. [Online] Verfügbar unter: https://www.lohmann-minerals.com/de/news-center/news/universell-einsetzbares-calciumcarbonat/ [Zugriff: 28. März 2025].

Lebensmittelklarheit.de (2024): Warum darf Bio-Wurst Nitritpökelsalz enthalten?. [Online] Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/warum-darf-bio-wurst-natriumnitrit-enthalten [Zugriff: 28. März 2025].

Utopia.de (2024): Agar-Agar: Was du über das pflanzliche Geliermittel wissen musst. [Online] Verfügbar unter: https://utopia.de/ratgeber/agar-agar-was-du-ueber-das-pflanzliche-geliermittel-wissen-musst_62938/ [Zugriff: 28. März 2025].

Bilder

Beitragsbild: Freepik, jcomp, Link

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