Benzylalkohol ist einer dieser Stoffe, die in vielen Produkten stecken – aber kaum jemand kennt sie beim Namen. Ob in Kosmetik, Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln: Benzylalkohol wird vielseitig eingesetzt. Doch was genau ist dieser Stoff? Wozu dient er? Und ist er wirklich unbedenklich?
Was ist Benzylalkohol?
Benzylalkohol ist ein farbloser, leicht aromatisch riechender Alkohol, der natürlich in ätherischen Ölen vorkommen kann, z. B. im Jasmin- oder Ylang-Ylang-Öl. In der Industrie wird er jedoch meist synthetisch hergestellt – durch die Reaktion von Benzylchlorid mit Natriumhydroxid.
In Lebensmitteln, Kosmetika und Medikamenten wird Benzylalkohol vor allem als Konservierungsmittel, Lösungsmittel oder Duftstoff verwendet. Die E-Nummer für Benzylalkohol lautet E 1519.

Wo findet man Benzylalkohol in Lebensmitteln?
Benzylalkohol (E 1519) ist in der Lebensmittelindustrie zugelassen, aber nur in klar definierten Anwendungsbereichen erlaubt. Er zählt zu den technologischen Hilfsstoffen, was bedeutet: Er beeinflusst nicht direkt Geschmack oder Nährwert eines Lebensmittels, sondern erfüllt verarbeitungstechnische Aufgaben – vor allem als Trägerstoff für Aromen und als Lösungsmittel für andere Zusatzstoffe, zum Beispiel bestimmte Farbstoffe oder Vitamine.
Der Einsatz erfolgt meist in geringen Mengen und betrifft insbesondere Produkte, bei denen eine gleichmäßige Verteilung flüssiger oder fettlöslicher Bestandteile notwendig ist. Benzylalkohol wird vor allem dort verwendet, wo Aromen oder Wirkstoffe in ein Lebensmittel eingebracht werden sollen, aber nicht direkt löslich oder stabil genug sind – zum Beispiel in pulverförmigen Produkten oder in Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität.
Laut EU-Zulassung ist Benzylalkohol (E 1519) unter anderem erlaubt in:
- 🥤 Aromatisierten Getränken (z. B. Limonaden oder alkoholischen Mixgetränken)
- 🧁 Backwaren (z. B. aromatisierte Kuchenteige oder Fertigbackmischungen)
- 🍬 Süßwaren (z. B. Bonbons, Kaugummis, Likörpralinen)
- 💊 Nahrungsergänzungsmitteln (z. B. flüssige Vitaminkonzentrate oder Aromakapseln)
- 🥃 Aromen in Spirituosen und Likören (z. B. Kräuterliköre oder Fruchtbrände)
In der Zutatenliste wird Benzylalkohol entweder unter seinem chemischen Namen oder als E-Nummer (E 1519) aufgeführt. Da er oft Bestandteil von Aromamischungen ist, kann es jedoch vorkommen, dass er nicht separat genannt wird, sondern lediglich als Teil des Sammelbegriffes „Aroma“ auftaucht – was für Verbraucher die Transparenz erschwert.
Für Menschen mit Empfindlichkeiten oder Allergien kann es deshalb sinnvoll sein, bei unklar deklarierten Aromen gezielt beim Hersteller nachzufragen, ob der Stoff enthalten ist – insbesondere bei Nahrungsergänzungen oder Produkten für Kinder.

Warum wird Benzylalkohol eingesetzt?
Benzylalkohol erfüllt mehrere technologische Funktionen, die ihn in verschiedenen Industrien attraktiv machen:
- Als Lösungsmittel: Er hilft, Aromen oder Farbstoffe zu lösen und gleichmäßig zu verteilen.
- Als Konservierungsmittel: In kosmetischen und pharmazeutischen Produkten hemmt Benzylalkohol das Wachstum von Bakterien.
- Als Aromabestandteil: In geringen Mengen bringt er einen milden, süßlich-blumigen Geruch ein.
- Als Trägerstoff: Für komplexe Aromamischungen ist er besonders stabil und temperaturresistent.
Seine Wirkung ist technisch gesehen nützlich – aber gesundheitlich nicht ganz ohne Diskussion.
Gibt es gesundheitliche Risiken?
In geringen Mengen gilt Benzylalkohol als unbedenklich – deshalb ist er als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Doch in höheren Konzentrationen oder bei empfindlichen Personen kann der Stoff problematisch werden.
Bekannte Risiken und Hinweise:
- Allergisches Potenzial: Benzylalkohol kann Hautreizungen oder allergieähnliche Reaktionen auslösen – vor allem bei Kontakt über Kosmetika oder Medikamente.
- In höheren Dosen toxisch: In sehr großen Mengen kann der Stoff neurotoxisch wirken. Bei Babys wurde es in der Vergangenheit mit schwerwiegenden Nebenwirkungen in Verbindung gebracht, z. B. dem sogenannten „Gasping Syndrome“ (bei intravenöser Anwendung in Arzneimitteln – nicht durch Lebensmittel!).
- Kennzeichnungspflicht in Kosmetika: Ab einer Konzentration von 0,001 % in Produkten, die auf der Haut bleiben, und ab 0,01 % in abwaschbaren Produkten, muss Benzylalkohol laut EU-Kosmetikverordnung deklariert werden.
In Lebensmitteln bewegt man sich üblicherweise weit unter problematischen Dosen, doch es bleibt ein Stoff, den empfindliche Personen – z. B. mit Allergieneigung – im Auge behalten sollten.

Ist Benzylalkohol als Zusatzstoff erlaubt?
Ja, Benzylalkohol ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen – allerdings nur in sehr begrenzten Mengen und in bestimmten Produktkategorien. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat Benzylalkohol 2012 bewertet und einen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) von 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.
In anderen Bereichen – etwa in der Kosmetik – ist die Regulierung noch strenger. Dort gelten klare Konzentrationsgrenzen und Kennzeichnungspflichten.
Fazit: Ein genauer Blick lohnt sich
Benzylalkohol ist kein gefährlicher „Giftstoff“, aber eben auch kein völlig neutraler Inhaltsstoff. Wer empfindlich reagiert, zu Allergien neigt oder Produkte für Kinder wählt, sollte die Zutatenlisten im Auge behalten.
In Lebensmitteln begegnet uns der Stoff nicht täglich, aber er ist ein gutes Beispiel dafür, wie chemische Hilfsstoffe still und leise ihren Weg in unser Essen finden – oft unbemerkt, selten erklärt.
Wer möglichst naturbelassen essen will, ist gut beraten, auf verarbeitete Produkte zu verzichten oder genau hinzuschauen, welche Stoffe enthalten sind. Wem es im Alltag an Zeit mangelt, selbst frisch zu kochen, aber dennoch auf Zusatzstoffe verzichten will, der sollte sich unbedingt die Produkte von Wacker ansehen. In diesen ist nur drin, was wirklich reingehört. Konservierungsstoffe, Verdickungsmittel und andere Zusatzstoffe suchst du dort vergebens.
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Quellen:
Reinhardt, D. and Schlüter, B. (2023) ‘Benzylalkohol’, in B. Schlüter (Hrsg.) Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln. Berlin, Heidelberg: Springer, pp. 395–400. Verfügbar unter: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-63409-7_19 (Zugriff am: 7. April 2025).
European Chemicals Agency (ECHA) (2019) Substance evaluation conclusion as required by REACH Article 48 and evaluation report for Benzyl alcohol. Verfügbar unter: https://echa.europa.eu/documents/10162/f5bb38d2-5514-2999-8ae3-eae557021f08 (Zugriff am: 7. April 2025).