Versteckte Zusatzstoffe in Croissants

Du liest die Zutatenliste, nickst zufrieden – keine E-Nummern, keine unaussprechlichen Fremdwörter, alles wirkt natürlich. Aber: Heißt das automatisch, dass keine Zusatzstoffe im Produkt sind? Leider nein. Denn was viele nicht wissen: Nicht alle Zusatzstoffe müssen überhaupt auf der Verpackung angegeben werden.

Klingt merkwürdig? Ist aber gängige Praxis. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche versteckten Zusatzstoffe es gibt, warum sie nicht deklariert werden müssen, und worauf du beim Einkauf achten kannst.

🔍 Zusatzstoff ≠ Kennzeichnungspflicht

Grundsätzlich gilt:
Lebensmittelzusatzstoffe müssen laut Gesetz deklariert werden, wenn sie im Endprodukt noch eine technologische Wirkung haben. Also z. B. Konservierungsstoffe, die das Produkt haltbarer machen, oder Farbstoffe, die es bunter erscheinen lassen. In diesem Fall stehen sie mit Funktionsklasse + E-Nummer oder Namen auf der Zutatenliste – etwa: „Emulgator: Lecithin (E 322)“.

Aber: Einige Zusatzstoffe dürfen im Produkt verwendet werden, ohne auf dem Etikett genannt zu werden.

versteckte Zusatzstoffe

Die drei großen „Unsichtbaren“: Was nicht draufsteht

1. Verarbeitungshilfsstoffe

Das sind Stoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden, aber im fertigen Produkt keine Wirkung mehr haben sollen – z. B. weil sie herausgefiltert, abgewaschen oder chemisch umgewandelt wurden.

Beispiele:

  • Filtrationshilfen wie Kieselgur beim Bierbrauen
  • Trennmittel bei der Zuckerherstellung
  • Enzyme bei der Brotherstellung oder zur Saftklärung

Sie haben ihre Wirkung im Herstellungsprozess – müssen aber nicht deklariert werden, wenn sie am Ende „nicht mehr vorhanden“ sind. Dass jedoch Spuren zurückbleiben können, ist realistisch – und besonders für Allergiker:innen problematisch.

2. Trägerstoffe und Lösungsmittel

Viele Zusatzstoffe (z. B. Vitamine, Aromen oder Farbstoffe) brauchen sogenannte Trägerstoffe, damit sie sich gleichmäßig im Produkt verteilen lassen oder stabil bleiben.

Beispiele:

  • Maltodextrin als Träger für Aromastoffe
  • Ethanol (Alkohol) als Lösungsmittel für natürliche Aromen
  • Zitronensäure zur Stabilisierung von Vitaminen

Auch hier gilt: Wenn der Trägerstoff selbst keine Wirkung im Produkt entfaltet, muss er nicht deklariert werden – obwohl er im Lebensmittel enthalten ist.

3. Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten

Ein Klassiker: Wenn in einem Produkt eine Zutat verwendet wird, die ihrerseits bereits Zusatzstoffe enthält (z. B. eine Backmischung, Würzpaste oder Marinade), müssen diese Zusatzstoffe nicht mehr einzeln aufgelistet werden, sofern ihr Anteil im Gesamtprodukt unter 25 % liegt.

Beispiel:
Ein Brötchen enthält „Röstzwiebeln“, und diese enthalten wiederum Geschmacksverstärker. Steht in der Zutatenliste aber nur: „Röstzwiebeln (Zwiebeln, Öl)“.

versteckte Zusatzstoffe

Versteckte Zusatzstoffe: Warum ist das problematisch?

  • Verbraucher:innen werden durch versteckte Zusatzstoffe in falscher Sicherheit gewogen
    Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, schaut auf die Zutatenliste – logisch. Doch was dort nicht steht, kann trotzdem enthalten sein. Viele gehen davon aus, dass „nicht deklariert“ auch „nicht drin“ bedeutet. Ein Irrtum, der das Vertrauen in die Lebensmittelkennzeichnung untergräbt und informierte Entscheidungen erschwert.
  • Allergien und Unverträglichkeiten bleiben ein Risiko
    Wenn Hilfsstoffe wie Milchzucker, Gluten oder Alkohol im Produktionsprozess verwendet, aber am Ende nicht deklariert werden, entsteht ein echtes Problem – besonders für Menschen mit Allergien, Unverträglichkeiten oder religiösen Ernährungsvorgaben. Was für die Industrie ein technischer Nebeneffekt ist, kann für Betroffene zur Gesundheitsgefahr werden.
  • „Clean Label“-Marketing führt in die Irre
    „Ohne Zusatzstoffe“ klingt gut – und verkauft sich noch besser. Doch hinter solchen Labels stecken oft Produkte mit technologischen Hilfsstoffen, die gesetzlich nicht kennzeichnungspflichtig sind. Das Ergebnis: ein sauberes Image, aber kein komplett sauberes Produkt. Wer glaubt, beim Clean Label automatisch auf der sicheren Seite zu sein, wird häufig getäuscht.

⚠️ Warum ist diese Verbrauchertäuschung überhaupt erlaubt?

Dass bestimmte Zusatzstoffe nicht auf dem Etikett erscheinen, empfinden viele zu Recht als irreführend. Doch rechtlich gesehen handelt es sich dabei nicht um Täuschung im klassischen Sinne, sondern um eine offiziell zulässige Auslassung – festgelegt in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).

Und warum sind versteckte Zusatzstoffe erlaubt?

Ganz einfach: Weil es der Industrie Planungssicherheit gibt. Eine umfassendere Kennzeichnung würde Rezepturen offenlegen, das Etikett überfrachten und Produkte „unnatürlicher“ wirken lassen – mit möglichen Auswirkungen auf Absatz und Image. Die Regelung schützt also weniger dich als Konsument:in – sondern eher die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller.

Hinzu kommt: Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Clean Labels, Intoleranzen oder Verbrauchertransparenz noch keine gesellschaftliche Priorität waren. Die Realität hat sich weiterentwickelt – die Kennzeichnungspflicht jedoch nicht in gleichem Tempo. Dies führt dazu, dass sich in versteckte Zusatzstoffe in Produkten tummeln, wo Verbraucher:innen es nicht vermuten würden.

Was kannst du als Verbraucher:in tun?

  • Zutatenliste genau lesen – und bei unklaren Begriffen (z. B. „natürliches Aroma“) nachforschen.
  • Produkte mit wenigen, verständlichen Zutaten bevorzugen.
  • Hersteller kontaktieren, wenn du wissen willst, ob bestimmte Stoffe enthalten sind.
  • Bio-Produkte bevorzugen – hier ist der Einsatz versteckter Hilfsstoffe oft strenger reguliert (aber auch nicht ausgeschlossen).
  • Auf unverarbeitete Lebensmittel setzen – die brauchen keine Tricks.

Fazit: Versteckte Zusatzstoffe

Nicht alles, was nicht auf dem Etikett steht, ist auch nicht im Produkt.
Versteckte Zusatzstoffe wie Verarbeitungshilfsstoffe oder Trägerstoffe entziehen sich der Kennzeichnungspflicht – und damit auch dem bewussten Einkauf. Wer wirklich wissen will, was im Essen steckt, braucht nicht nur ein gutes Auge, sondern auch das nötige Hintergrundwissen.

Denn manchmal steckt das Problem nicht in dem, was draufsteht – sondern in dem, was fehlt.

Nicht der Fall ist dies bei den Produkten von bleibwacker. Denn hier lautet die Firmenphilosophie: Nur drin, was reingehört. In den Produkten findest du nur Zutaten, die du auch selbst beim Kochen verwenden würdest. Ideal für die gesunde und schnelle Küche.

Kuchen: Pixabay, Efraimstochter, #1257615
Croissant: Pixabay, matthiasboeckel, #7530566
Süßigkeiten: Pixabay, Shirley810, #171342

Quellen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), 2024. Lebensmittelkennzeichnung: Die wichtigsten Vorgaben der LMIV. [online] Verfügbar unter: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html [Zugriff am 14. Apr. 2025].

Lebensmittelklarheit.de, 2024. Technische Hilfsstoffe – Was ist das und müssen sie gekennzeichnet werden? [online] Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/technische-hilfsstoffe [Zugriff am 14. Apr. 2025].

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 2024. Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen. [online] Verfügbar unter: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/04_Zusatzstoffe/lm_zusatzstoffe_Zulassung_node.html [Zugriff am 14. Apr. 2025].

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