Viele Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Einkauf gezielt auf die Zutatenliste. Doch was viele nicht wissen: Nicht alles, was bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wird, muss auch deklariert werden. Technische Hilfsstoffe gehören zu diesen sogenannten „unsichtbaren Zutaten“. Was steckt dahinter – und was solltest du darüber wissen?
Was sind technische Hilfsstoffe?
Technische Hilfsstoffe sind Substanzen, die bei der Verarbeitung oder Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, aber im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben. Sie sollen z. B. Prozesse erleichtern, beschleunigen oder überhaupt erst ermöglichen – bleiben aber (idealerweise) nicht im fertigen Produkt erhalten.
Im Unterschied zu Zusatzstoffen (wie z. B. Konservierungsmitteln oder Emulgatoren), die eine technologische Funktion im Endprodukt haben und deshalb kennzeichnungspflichtig sind, gelten technische Hilfsstoffe als prozessbegleitend – und müssen daher nicht auf der Verpackung stehen.
Typische Beispiele für technische Hilfsstoffe
Hier sind einige Stoffe, die häufig bei der Lebensmittelherstellung eingesetzt werden:
- Filterhilfsmittel: wie Kieselgur oder Perlite beim Klären von Säften oder Bier
- Trennmittel: etwa bei der Herstellung von Süßigkeiten oder Nahrungsergänzungsmitteln
- Enzyme: zur Aufspaltung von Stärke oder Eiweiß
- Lösungsmittel: z. B. Ethanol zur Aromagewinnung (sofern später verdampft)
- Fällungs- und Klärmittel: z. B. Gelatine oder Hausenblase beim Weinklärprozess
- Technische Gase: wie Stickstoff oder Kohlendioxid bei der Verpackung (sogenannte Schutzgasatmosphäre)
Müssen diese Hilfsstoffe gar nicht deklariert werden?
Nein – solange sie im Endprodukt keine Funktion mehr erfüllen und nicht mehr (oder nur in Spuren) nachweisbar sind, müssen sie nicht deklariert werden. Das sorgt allerdings für Intransparenz: Allergene wie Milch oder Fischbestandteile aus Klärprozessen können unbemerkt enthalten sein – ein Risiko für Allergiker.
Daher gilt: Für bestimmte Hilfsstoffe mit Allergenpotenzial ist eine Kennzeichnung trotzdem erforderlich – zumindest mit einem entsprechenden Hinweis wie „Kann Spuren von … enthalten“.
Kritik: Wenig Transparenz für Verbraucher
Kritisiert wird vor allem, dass Verbraucher nicht nachvollziehen können, welche Stoffe im Verarbeitungsprozess zum Einsatz kamen – etwa bei veganer Ernährung oder Lebensmittelunverträglichkeiten. Auch wenn Hilfsstoffe technisch gesehen nicht im Produkt verbleiben, können Rückstände oder Spuren vorhanden sein.
Besonders problematisch: Tierische Hilfsstoffe wie Gelatine oder Hausenblase in eigentlich „pflanzlichen“ Produkten – sie sind ohne entsprechende Angaben für viele Menschen ein No-Go, bleiben aber für den Normalverbraucher oft unerkannt. Für als vegan ausgelobte Produkte gilt eine klare Regel:
Es dürfen auf keiner Stufe der Produktion oder Verarbeitung Zutaten, Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs verwendet werden. Das schließt auch Hilfsstoffe ein, die nicht im Endprodukt verbleiben, aber im Produktionsprozess eingesetzt wurden.
Fazit: Technisch notwendig – aber wenig sichtbar
Technische Hilfsstoffe sind in vielen Herstellungsprozessen unverzichtbar – sie helfen bei der Filtration, Klärung, Trennung oder Verarbeitung. Dennoch bleibt ihre „Unsichtbarkeit“ auf der Zutatenliste ein Problem, wenn es um Transparenz, Allergene oder tierische Bestandteile geht.
Wer ganz sicher gehen will, sollte zu Produkten greifen, die offen über Verarbeitungshilfsstoffe informieren oder gezielt auf unnötige Hilfsstoffe verzichten.
Quellen
TransGen (o. J.): Technische Hilfsstoffe. Verfügbar unter: https://www.transgen.de/lexikon/1734.technische-hilfsstoffe.html (Zugriff: 22. April 2025).
Lebensmittelklarheit.de (o. J.): Was sind technische Hilfsstoffe? Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/technische-hilfsstoffe (Zugriff: 22. April 2025).
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