Erythrosin – ein leuchtend roter Farbstoff, der unter der E-Nummer E127 geführt wird, sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen. Ursprünglich für seine kräftige, rosarote Färbung geschätzt, steht der künstlich hergestellte Farbstoff zunehmend in der Kritik. In diesem Beitrag erfährst du, was hinter E127 steckt, in welchen Produkten er verwendet wird und welche gesundheitlichen Bedenken es gibt.
Was ist Erythrosin (E127)?
Erythrosin ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der zur Gruppe der Xanthene gehört. Chemisch handelt es sich um eine Verbindung auf Basis von Fluorescein, die durch Jodierung eine intensive kirschrote Farbe annimmt. Daher wird Erythrosin auch als Tetrajodfluorescein bezeichnet.
Im Gegensatz zu natürlichen Farbstoffen wie Rote-Bete-Extrakt oder Paprikaoleoresin wird Erythrosin vollständig im Labor hergestellt und zählt zu den sogenannten azo-freien, aber stark halogenierten Farbstoffen.

Wo wird E127 eingesetzt?
E127 ist in der EU nur noch eingeschränkt zugelassen und darf nur in wenigen Produkten verwendet werden – vor allem wegen gesundheitlicher Bedenken. Seine intensive kirschrote Farbe macht ihn insbesondere in Süßwaren und Dekorationsartikeln beliebt, wo ein leuchtender Farbeffekt gewünscht ist. In der Vergangenheit wurde Erythrosin auch in vielen weiteren Lebensmitteln eingesetzt, doch aufgrund wachsender Kritik und gesetzlicher Einschränkungen ist der Anwendungsbereich heute stark reduziert.
Typische Einsatzgebiete umfassen:
- Cocktailkirschen (kandierte Kirschen): Dort sorgt E127 für die charakteristische, auffällig rote Farbe, die mit natürlicher Färbung nur schwer erreichbar ist.
- Dekorationen für Backwaren: Vor allem bei farbigen Zuckerperlen oder buntem Zuckerguss kann E127 vorkommen.
- Bestimmte Konserven aus Kirschen oder Beeren: Vor allem Produkte mit künstlicher Farbstabilisierung.
- Arzneimittel (z. B. Tablettenüberzüge): Wird dort als Farbstoff zur Unterscheidung verschiedener Präparate verwendet.
- Kosmetische Produkte und Zahnpasta: Wird vereinzelt in Produkten verwendet, bei denen eine rosarote Tönung gewünscht ist.
In anderen Ländern – etwa in den USA – ist der Einsatzbereich von Erythrosin breiter gefasst, z. B. auch in Süßwaren, Getränken oder Speiseeis.
In der EU gilt hingegen ein stark eingeschränktes Anwendungsprofil – nicht zuletzt aufgrund gesundheitlicher Bedenken und fehlender Notwendigkeit bei Vorhandensein natürlicher Alternativen.
Warum ist Erythrosin umstritten?
Erythrosin steht aus mehreren Gründen in der Kritik:
- Potenzielle Gesundheitsrisiken: In Tierversuchen wurden bei hohen Dosen Schilddrüsenveränderungen und Tumorbildungen festgestellt. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) stuft E127 als „möglicherweise krebserregend beim Menschen“ (Gruppe 3) ein. Auch wenn diese Ergebnisse nicht direkt auf den Menschen übertragbar sind, haben sie dazu geführt, dass viele Behörden – darunter auch die EFSA – besonders strenge Grenzwerte für die Aufnahme festgelegt haben.
- Einfluss auf Verhalten: Ähnlich wie andere künstliche Farbstoffe steht Erythrosin im Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität und Konzentrationsstörungen zu fördern – insbesondere in Kombination mit anderen Zusatzstoffen wie Natriumbenzoat oder anderen Farbstoffen. Studien wie die bekannte „Southampton-Studie“ haben gezeigt, dass bestimmte Kombinationen zu erhöhter Unruhe führen können. Auch wenn Erythrosin dort nicht explizit getestet wurde, wird es in der öffentlichen Diskussion häufig damit in Verbindung gebracht.
- Allergische Reaktionen: In seltenen Fällen wurden Hautreaktionen, Asthmaanfälle oder Unverträglichkeiten dokumentiert. Besonders empfindliche Personen berichten von Symptomen wie Hautausschlägen, Nesselsucht oder Atembeschwerden nach dem Verzehr oder Kontakt mit erythrosinhaltigen Produkten.
Aufgrund dieser potenziellen Risiken verzichten viele Hersteller freiwillig auf den Einsatz von E127 – nicht nur aus gesundheitlicher Vorsicht, sondern auch, um dem wachsenden Bedürfnis der Verbraucher nach „cleanen“ und transparenten Zutatenlisten gerecht zu werden.

Gesetzliche Regelungen
In der EU ist E127 nur für sehr wenige Lebensmittel in begrenzten Mengen zugelassen. Die EFSA hat einen ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) von 0,1 mg/kg Körpergewicht festgelegt.
In Bio-Lebensmitteln ist E127 nicht erlaubt. Viele Hersteller verzichten heute freiwillig auf diesen Zusatzstoff – auch aus Marketinggründen und wegen wachsender Verbraucherbedenken.
Wie erkenne ich Erythrosin auf der Zutatenliste?
E127 muss als Zusatzstoff gekennzeichnet werden – entweder mit der E-Nummer E127 oder dem Namen „Erythrosin“. In der Zutatenliste findet man ihn meist bei auffällig rosaroten oder kirschfarbenen Produkten.
Wer auf künstliche Farbstoffe verzichten möchte, sollte insbesondere bei Süßwaren, Kirschen in Sirup, Dekorationsartikeln und farbigen Tabletten genau hinsehen.
Fazit: Erythrosin – besser meiden
Erythrosin (E127) ist ein künstlicher Farbstoff mit auffälliger Farbe – aber auch mit bedenklichen Eigenschaften. Aufgrund gesundheitlicher Risiken ist der Einsatz in Europa stark eingeschränkt. Wer auf eine saubere, zusatzstoffarme Ernährung Wert legt, sollte Produkte mit E127 bewusst meiden und auf natürliche Alternativen zurückgreifen.
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Cocktailkirsche: Pixabay, Hans, #609643
Erdbeersirup: Pixabay, farmerdir, #4402678
Zuckerperlen: Pixabay, MissSuki, #4062702
Quellen:
- efsa: Scientific Opinion on the re-evaluation of Erythrosine (E 127) as a food additive
- MT im Dialog: Ausgeweitetes Verbot von Erythrosin
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Kaiserkirschen in Sirup mit Erythrosin