E153 in Lakritz

Schwarze Lebensmittel – von Aktivkohle-Burgern bis hin zu schwarzen Eiswaffeln – liegen im Trend. Doch hinter der tiefschwarzen Farbe steckt oft ein Zusatzstoff: E153, auch bekannt als Pflanzenkohle oder medizinische Aktivkohle. Klingt natürlich – aber ist der Einsatz auch unbedenklich? In diesem Beitrag erfährst du, was E153 ist, wo er eingesetzt wird und welche gesundheitlichen und rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Was ist E153?

E153 ist ein natürlicher Farbstoff, der durch Verkohlung pflanzlicher Ausgangsstoffe wie Holz, Schalen von Nüssen, Kokosschalen oder Zellulose hergestellt wird. Dabei entsteht feinporige Aktivkohle, die wegen ihrer intensiven schwarzen Farbe in der Lebensmittelindustrie als Farbstoff eingesetzt wird.

Je nach Herstellungsverfahren kann es sich um:

  • gereinigte Pflanzenkohle (z. B. medizinische Aktivkohle)
  • oder um technisch hergestellte Kohlenstoffe mit unterschiedlichen Reinheitsgraden handeln.

In Lebensmitteln wird E153 unter anderem als Farbstoff, Trägerstoff oder zur Dekoration eingesetzt – meist für auffällige visuelle Effekte.

E153 in Lakritzschnecke

Wo wird E153 verwendet?

Pflanzenkohle kommt vor allem in Produkten zum Einsatz, die visuell auffallen oder als „Detox“ oder „aktivierend“ beworben werden. Die tiefschwarze Farbe erzeugt eine besondere Aufmerksamkeit, die vor allem in der Gastronomie, im Food-Design sowie in der Fitness- und Wellnessbranche gezielt eingesetzt wird. Häufig geht es weniger um den funktionellen Nutzen als vielmehr um den Marketingeffekt und das ästhetische Erlebnis.

Typische Beispiele:

  • Schwarze Eiscreme oder Waffeln: beliebt in sozialen Medien und oft als Trendprodukt vermarktet.
  • Schwarzes Brot, Burger Buns oder Pasta: suggerieren durch ihre Farbe einen besonders „modernen“ oder „gesunden“ Charakter.
  • Kaugummis: optisches Alleinstellungsmerkmal, das häufig mit „Aktivierung“ oder „Reinigung“ beworben wird.
  • Süßwaren wie Lakritz: unterstützt die natürliche Farbgebung oder verstärkt die visuelle Intensität.
  • Dekorationszucker und Gebäckglasuren: für auffällige Akzente auf Kuchen oder Keksen.
  • Nahrungsergänzungsmittel (v. a. mit Aktivkohlezusatz): insbesondere in Tabletten oder Pulvern zur angeblichen „Reinigung von innen“.
  • „Detox“-Getränke und Shots: oft beworben mit Versprechen der Entgiftung, obwohl die Wirkung wissenschaftlich nicht belegt ist.

Ist der Stoff gesundheitlich unbedenklich?

E153 gilt grundsätzlich als natürlicher und zugelassener Farbstoff – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Farbstoff darf nur aus pflanzlichen Rohstoffen und ohne schädliche Rückstände hergestellt werden.

Die EFSA hat festgestellt, dass unreine oder unvollständig gereinigte Pflanzenkohle krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) enthalten kann. Daher ist die Qualität des Ausgangsmaterials und die Reinigung entscheidend.

Bei sorgfältiger Herstellung gilt E153 als gesundheitlich unbedenklich. In der EU wurde jedoch zeitweise ein Zulassungsstopp verhängt, der erst nach einer umfassenden Neubewertung aufgehoben wurde.

Pflanzenkohle in Infusionen und Nahrungsergänzung

In der alternativen Gesundheits- und Wellnessbranche wird Aktivkohle, also gereinigte E153, gelegentlich auch in sogenannten „Detox-Infusionen“ oder „Aktivkohle-Infusionen“ beworben – insbesondere außerhalb der EU. Dabei handelt es sich um intravenöse Anwendungen, die den Körper angeblich von Toxinen befreien oder den Stoffwechsel anregen sollen.

Solche Verfahren sind jedoch wissenschaftlich nicht belegt, in der EU nicht zugelassen und gesundheitlich riskant. Die intravenöse Anwendung von Kohlenstoffpartikeln birgt erhebliche Risiken, darunter Gefäßreizungen, Entzündungsreaktionen, Thrombosen oder im schlimmsten Fall Embolien. Zudem kann Aktivkohle, wenn sie nicht korrekt dosiert wird, wichtige Wirkstoffe und Medikamente im Blut binden – mit potenziell gefährlichen Nebenwirkungen.

E153 in Bio-Produkten?

Pflanzenkohle ist in Bio-Lebensmitteln nicht erlaubt – unabhängig von der Herkunft. Der Einsatz widerspricht dem Prinzip der möglichst unverfälschten Lebensmittelverarbeitung. Wer auf Bio setzt, sollte also genau hinschauen, wenn schwarze Produkte angeboten werden.

Kennzeichnung von E153

Lebensmittel mit E153 müssen diesen Zusatzstoff in der Zutatenliste aufführen – entweder als „E153“, „Pflanzenkohle“ oder „vegetabilische Kohle“.

Verbraucher sollten vor allem bei extrem dunkel gefärbten Produkten kritisch prüfen, ob es sich um natürliche Farbstoffe (z. B. Sepiatinte) oder um zugesetzte Pflanzenkohle handelt.

Fazit: E153 – natürlich, aber mit Grenzen

E153 (Pflanzenkohle) ist ein spannender, natürlicher Farbstoff mit starker Wirkung – visuell wie technologisch. Wird er aus sauberem Ausgangsmaterial gewonnen, gilt er als unbedenklich. Doch bei mangelhafter Reinigung besteht ein gesundheitliches Risiko. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bei stark gefärbten Produkten bewusst zur Zutatenliste greifen – oder zu natürlichen Alternativen.

Die Produkte von bleibwacker kommen ganz ohne Farbstoffe wie E153 aus – für alle, die lieber echten Geschmack als optische Effekte genießen.

WE350_Kennenlernpaket

Konfekt: Pixabay, herbert2512, #1712078
Lakritzschnecke: Pixabay, martaposemuckel, #398622
Burger: Pixabay, Noman_designer, #8920623
Gestapelte Lakritzschnecken: Pixabay, nataliaaggiato, #473792

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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