Eiscreme E133

Klingt harmlos, fast schon poetisch. Doch hinter dem Kürzel E133 verbirgt sich ein künstlicher Farbstoff, der in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet ist und immer wieder für Diskussionen sorgt. Was genau ist E133, wo kommt es zum Einsatz – und sollten wir den blauen Farbstoff lieber meiden?

Was ist E133?

E133, auch bekannt als Brillantblau FCF, ist ein künstlich hergestellter Farbstoff aus der Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. In seiner Reinform ist er ein intensiv blaues Pulver, das sich leicht in Wasser löst. Entwickelt wurde der Farbstoff ursprünglich für die Textil- und Kosmetikindustrie, fand aber bald auch in der Lebensmittelverarbeitung Anwendung – vor allem dort, wo ein auffälliges, kräftiges Blau gefragt ist.

Brillantblau wird vollständig synthetisch produziert, meist auf Erdölbasis, und ist somit nicht natürlichen Ursprungs. Chemisch handelt es sich um ein wasserlösliches Natriumsalz, das durch gezielte Reaktionen organischer Vorstufen entsteht. Für den menschlichen Körper hat E133 keinen Nährwert und keine physiologische Funktion – er dient ausschließlich der optischen Gestaltung von Produkten.

Seine Beliebtheit verdankt E133 vor allem seiner hohen Farbstabilität gegenüber Licht, Säure und Hitze. Das macht ihn für die Industrie besonders interessant – zum Beispiel in Getränken, Eiscreme oder Süßwaren, die lange gelagert oder transportiert werden. Gleichzeitig ist genau das auch ein Kritikpunkt: Denn die hohe chemische Beständigkeit bedeutet auch, dass der Farbstoff im Körper nicht aktiv verwertet, sondern weitgehend unverändert wieder ausgeschieden wird.

Slush Eis E133

Wo wird E133 eingesetzt?

Brillantblau kommt in zahlreichen Lebensmitteln zum Einsatz, bei denen es auf eine intensive und auffällige Farbwirkung ankommt – meist in Produkten, die sich vor allem an Kinder oder Jugendliche richten. Typische Beispiele sind:

  • Eis, Fruchteis, Slushies: Besonders blaue Sorten wie „Schlumpf“, „Bubble Gum“ oder künstliche „Blaubeere“ enthalten häufig E133.
  • Bonbons, Kaugummi, Gummibärchen: Die charakteristische Blau- oder Türkistönung entsteht oft durch Kombination von Brillantblau mit anderen Farbstoffen.
  • Desserts, Puddings, Wackelgelees: Vor allem in Fertigprodukten, die in kleinen Portionsbechern angeboten werden, ist E133 beliebt.
  • Getränke: Energy-Drinks, bunte Limonaden oder sogenannte „Sportdrinks“ enthalten E133 für eine trendige, neonartige Farbwirkung.
  • Kuchen- und Dekorationsglasuren: Besonders bei fertigen Tortendekorationen oder Backmischungen mit Zuckerguss kann E133 enthalten sein.
  • Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel: Einige Tabletten, Brausetabletten oder Kapseln – vor allem für Kinder – nutzen Farbstoffe wie E133 zur Unterscheidung oder Attraktivitätssteigerung.

Der Farbstoff hat dabei rein optische Funktion: Er verbessert weder Geschmack noch Haltbarkeit, sondern soll Produkte optisch aufwerten oder bestimmte Assoziationen wecken – wie „cool“, „modern“ oder „fruchtig“.

In der EU ist E133 als Zusatzstoff zugelassen, allerdings nur für bestimmte Produktkategorien und in begrenzten Mengen. In Bio-Produkten ist die Verwendung grundsätzlich verboten, da synthetische Farbstoffe mit den Prinzipien der ökologischen Lebensmittelverarbeitung nicht vereinbar sind.

Ist E133 gesundheitlich bedenklich?

Zulassung & ADI-Wert

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für E133 einen sogenannten ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“) von 6 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Innerhalb dieser Grenze gilt der Farbstoff bei durchschnittlichem Verzehr als gesundheitlich unbedenklich. Das bedeutet: Ein Erwachsener mit 70 kg Körpergewicht dürfte theoretisch bis zu 420 mg E133 pro Tag aufnehmen – eine Menge, die in der Praxis schwer zu erreichen ist. Dennoch bleibt die Diskussion um mögliche Nebenwirkungen nicht aus, insbesondere bei Kindern und empfindlichen Personen.

Kritikpunkte ⚠️

Allergiepotenzial 🧬
Brillantblau FCF kann bei empfindlichen Menschen pseudoallergische Reaktionen auslösen – also Symptome, die einer Allergie ähneln, aber nicht durch eine klassische Immunreaktion ausgelöst werden. Besonders betroffen sind Asthmatiker:innen, Menschen mit Histaminintoleranz oder Salicylat-Sensitivität. Mögliche Reaktionen sind Hautausschläge, Atembeschwerden, Juckreiz oder Schwellungen – vor allem nach dem Verzehr größerer Mengen in kurzer Zeit.

Verhaltenseffekte bei Kindern 👧
Ein besonders kritischer Punkt ist der mögliche Zusammenhang zwischen synthetischen Farbstoffen und Aufmerksamkeits- und Verhaltensstörungen bei Kindern. In der britischen Southampton-Studie (2007) untersuchten Forscher den Einfluss verschiedener Farbstoffe – darunter auch E133 – auf das Verhalten von Kindern. Das Ergebnis: Einige Kinder zeigten nach dem Konsum bestimmter Farbkombinationen vermehrte Unruhe, Konzentrationsprobleme und hyperaktives Verhalten. Auch wenn die Studienlage nicht eindeutig ist, nahm die Europäische Union die Ergebnisse ernst und verpflichtete Hersteller ab 2010 zur Kennzeichnung bestimmter Farbstoffe mit dem Warnhinweis:
„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“

Kombinationswirkung mit anderen Farbstoffen ⚗️
Brillantblau wird in der Lebensmittelpraxis fast nie allein verwendet, sondern häufig in Kombination mit anderen künstlichen Farbstoffen, z. B. E102 (Tartrazin), E110 (Gelborange) oder E129 (Allurarot). Diese Mischfarben ergeben optisch attraktive Töne – etwa türkis, lila oder grün – erhöhen aber auch die potenzielle Belastung mit Additiven. Die Wechselwirkungen und Kombinationswirkungen dieser Farbstoffe sind nur unzureichend erforscht, vor allem im Hinblick auf Langzeitwirkungen oder sensible Zielgruppen wie Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Schlumpf Eis E133

Warum ist E133 in Bio-Lebensmitteln verboten?

In der EU-Öko-Verordnung sind synthetische Farbstoffe grundsätzlich ausgeschlossen. Ziel der Bio-Verarbeitung ist es, Lebensmittel möglichst naturbelassen und transparent herzustellen. Da Brillantblau vollständig chemisch hergestellt wird und keinerlei funktionalen Nutzen für das Produkt bietet, ist es in Bio-Produkten tabu.

E133 und Umweltbelastung: Ein unterschätztes Problem?

Während bei Farbstoffen meist die gesundheitliche Wirkung im Vordergrund steht, wird ein anderer Aspekt oft übersehen: die Umweltverträglichkeit. Denn synthetische Zusatzstoffe wie E133 verschwinden nicht einfach nach dem Verzehr – sie landen über Abwasser oder Produktionsreste früher oder später in der Umwelt.

Rückstände im Abwasser 💧

Ähnlich wie bei künstlichen Süßstoffen (z. B. Acesulfam-K) zeigen neuere Untersuchungen, dass Brillantblau FCF in Kläranlagen kaum abgebaut wird. Der Farbstoff ist wasserlöslich, chemisch sehr stabil und durchläuft viele Reinigungsprozesse nahezu unverändert. So können Rückstände von E133 in Oberflächengewässern wie Flüssen oder Seen nachgewiesen werden – mit bisher kaum erforschten Folgen für die dortigen Ökosysteme.

Mikroschadstoffe in der Umwelt 🧬

Da Farbstoffe wie E133 in sehr geringen Mengen auftreten, zählen sie zu den sogenannten „Mikroschadstoffen“. Diese Stoffe sind zwar nicht akut giftig, könnten aber langfristig biologische Prozesse stören – etwa bei Kleinstlebewesen, Algen oder Wasserinsekten. Ihre chronische Toxizität, Bioakkumulation oder Wechselwirkung mit anderen Chemikalien ist bislang nur unzureichend untersucht.

Ein zusätzlicher Punkt: Die intensive Farbe kann auch optisch problematisch sein, etwa wenn sie den natürlichen Farbton von Gewässern verändert oder die Lichtdurchlässigkeit beeinträchtigt – mit potenziellen Folgen für Wasserpflanzen und Mikroorganismen.

Schlechte Abbaubarkeit 🔁

Die chemische Struktur von Brillantblau macht es besonders widerstandsfähig gegenüber Licht, Sauerstoff und Mikroorganismen. Diese Eigenschaften machen es für die Industrie attraktiv – und für die Umwelt problematisch. Während natürliche Farbstoffe in biologischen Kreisläufen relativ schnell zerfallen, verbleiben synthetische Vertreter wie E133 über längere Zeiträume im Ökosystem.

E133

Verbrauchertipps

  • Auf der Zutatenliste erkennst du E133 unter den Bezeichnungen „E133“, „Brillantblau FCF“ oder einfach „Farbstoff“.
  • Produkte mit kräftig blauer oder grün-blauer Färbung sind oft ein Hinweis auf den Einsatz von E133.
  • Wer empfindlich reagiert oder auf künstliche Farbstoffe verzichten möchte, sollte auf Bio-Produkte oder natürlich gefärbte Alternativen zurückgreifen.

Fazit: Farblich beeindruckend – gesundheitlich diskutabel

Brillantblau (E133) sorgt für optisch spektakuläre Effekte, ist aber ein reiner Schauwert-Zusatzstoff. Seine gesundheitliche Unbedenklichkeit ist zwar formal belegt, doch sensible Gruppen, Eltern und Bio-Konsumenten sollten E133 mit Vorsicht begegnen. Wie so oft bei Zusatzstoffen gilt auch hier: Je bunter, desto technischer. Und je technischer, desto weniger naturbelassen.

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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