Isomalt

Wer schon einmal einen zuckerfreies Bonbon gelutscht oder eine gläserne Zuckerskulptur auf einer Torte bewundert hat, hatte vermutlich Isomalt im Mund. Der Zuckeraustauschstoff mit der E-Nummer E953 wird aus echtem Zucker hergestellt, hat aber nur etwa die halbe Süßkraft, weniger Kalorien und schadet den Zähnen nicht. Klingt nach der perfekten Zuckeralternative, doch wie so oft steckt der Haken im Detail: In größeren Mengen kann Isomalt auf den Darm schlagen, und ein Naturprodukt ist er trotz des Zucker-Ursprungs nicht.

In diesem Beitrag schauen wir uns an, was genau hinter Isomalt steckt, wie er wirkt, wo er eingesetzt wird und wo sich für dich als gesundheitsbewusste:r Verbraucher:in ein zweiter Blick lohnt.

Was ist Isomalt?

Isomalt ist ein sogenannter Zuckeraustauschstoff. Chemisch gesehen gehört er zu den Disaccharidalkoholen und wird industriell aus Zuckerrüben gewonnen, genauer gesagt aus Saccharose. Dabei wird die Saccharose in zwei Stufen umgewandelt: Erst entsteht enzymatisch Isomaltulose, dann durch Hydrierung Isomalt (vgl. JECFA, 1985).

Der große Vorteil: Er sieht aus wie Zucker, schmeckt fast wie Zucker (etwa 45–60 % der Süßkraft) und verursacht keinen Karies (vgl. EFSA, 2011). Zudem lässt er sich beim Backen, Kochen und Gießen ähnlich wie Haushaltszucker verarbeiten, eine echte Lieblingszutat in der zuckerfreien Konditorenkunst.

In welchen Produkten steckt Isomalt?

Isomalt wird als E953 deklariert und ist in vielen Lebensmitteln zu finden, die als „zuckerfrei“ oder „zuckerreduziert“ vermarktet werden. Typische Einsatzbereiche (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008):

  • Zuckerfreie Bonbons und Lutscher
  • Kaugummis ohne Zucker
  • Diabetikerprodukte
  • Zuckerdekorationen und essbare Tortendekore
  • Backwaren und Kekse
  • Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel
  • Zahnfreundliche Lutschpastillen

Isomalt wird auch gern mit intensiven Süßstoffen wie Acesulfam-K oder Sucralose kombiniert, um die Süßkraft zu erhöhen.

Isomalt in der Konditorei: das Geheimnis hinter gläsernen Zuckerskulpturen

Wenn du schon einmal eine glasklare Zuckerkugel, filigrane Zuckerfäden oder essbare „Glasscherben“ auf einer Torte gesehen hast, war fast immer Isomalt im Spiel. In der Patisserie hat der Zuckeraustauschstoff Haushaltszucker als Material für Schaustücke weitgehend abgelöst, aus einem einfachen Grund: Isomalt zieht kaum Feuchtigkeit aus der Luft. Während geschmolzener Zucker nach kurzer Zeit klebrig wird, trüb anläuft und Kristalle bildet, bleibt Isomalt lange glasklar, formstabil und glänzend.

Dazu kommt sein günstiges Schmelzverhalten: Isomalt lässt sich auf etwa 170 °C erhitzen, gießen, ziehen und in Form bringen, ohne so schnell zu karamellisieren und braun zu werden wie Zucker. Profis nutzen es deshalb zum Gießen von Dekor-Elementen, zum Ziehen von Zuckerbändern oder für ganze Zuckerskulpturen. Auch für den Hausgebrauch ist es als fertiges Granulat erhältlich.

Extrem kalorienarm

Im Vergleich zu Zucker hat Isomalt deutlich weniger Kalorien: rund 2,4 kcal/g (Zucker: 4 kcal/g) (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Da es im Dünndarm nur teilweise aufgenommen wird, gelangt ein Teil des Isomalts in den Dickdarm und dort kommen wir zu einem wichtigen Punkt …

Mögliche Nebenwirkungen

Zuckeraustauschstoffe haben eine abführende Wirkung, wenn sie in größeren Mengen konsumiert werden. Auf vielen Produkten findet sich deshalb der Warnhinweis (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011):

„Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“

Typische Beschwerden bei übermäßigem Konsum können sein:

  • Blähungen
  • Völlegefühl
  • Durchfall
  • Bauchkrämpfe

Besonders Kinder und empfindliche Personen sollten daher nur kleine Mengen zu sich nehmen. Denn obwohl Isomalt als sicher gilt, kann der „Kaugummieffekt“ auf den Magen schnell unangenehm werden.

Wie steht es um die Gesundheit?

Isomalt gilt gesundheitlich als unbedenklich. Das zuständige Sachverständigengremium (JECFA) hat für Isomalt keinen zahlenmäßigen ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“) festgelegt, sondern einen ADI „nicht spezifiziert“ vergeben, das bedeutet, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine mengenmäßige Begrenzung nötig ist. In der EU ist Isomalt entsprechend als Zusatzstoff zugelassen. (vgl. JECFA, 1985; Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Isomalt in Bio-Produkten?

Nein. In Bio-Lebensmitteln ist der Zuckeraustauschstoff nicht zugelassen( vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165). Das liegt vor allem an seiner industriellen Herstellung, die nicht den Prinzipien ökologischer Lebensmittelverarbeitung entspricht. Bio-Produkte setzen auf weniger verarbeitete Süßungsmittel wie Honig, Reissirup oder Datteln, allerdings immer in Maßen.

Fazit: Ein Kompromiss, kein Freifahrtschein

Isomalt ist ein technologisch raffinierter Zuckerersatzstoff mit vielen Vorteilen: weniger Kalorien, zahnfreundlich, temperaturstabil und ziemlich vielseitig. Aber: Er ist nicht „natürlich“ und nicht für jeden Bauch geeignet. Wer ihn verträgt und bewusst einsetzt, kann damit hin und wieder Zucker einsparen, sollte aber nicht der Illusion erliegen, eine gesunde „Nasch-Alternative“ gefunden zu haben.

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FAQs

Ist Isomalt besser als Zucker?

Isomalt hat weniger Kalorien (2,4 statt 4 kcal/g), lässt den Blutzucker kaum steigen und schadet den Zähnen nicht (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). „Besser“ ist es damit vor allem für Diabetiker und die Zähne, in größeren Mengen wirkt es aber abführend (vgl. JECFA, 1985).

Ist Isomalt bedenklich?

Gesundheitlich gilt Isomalt als unbedenklich, das WHO/FAO-Gremium JECFA hat es als sicher bewertet und keinen Höchstwert festgelegt (vgl. JECFA, 1985). Der einzige nennenswerte Effekt: Ab 20–30 g pro Tag kann es abführend wirken.

Welche Nebenwirkungen hat Isomalt?

Die wichtigste Nebenwirkung betrifft die Verdauung: Ab etwa 20–30 g pro Tag kann Isomalt Blähungen, Völlegefühl oder Durchfall auslösen, weil es im Dickdarm vergärt (vgl. JECFA, 1985).

Was ist der Unterschied zwischen Zucker und Isomalt?

Isomalt wird zwar aus Zucker hergestellt, verhält sich im Körper aber anders: Es liefert weniger Kalorien, lässt den Blutzucker kaum steigen und verursacht keine Karies (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Dafür wird es nur teilweise verdaut und kann in größeren Mengen abführend wirken (vgl. JECFA, 1985).

Was ist Isomalt?

Isomalt (E953) ist ein Zuckeraustauschstoff aus der Gruppe der Zuckeralkohole (Polyole). Er wird aus echtem Zucker hergestellt, hat etwa die halbe Süßkraft, weniger Kalorien und ist zahnfreundlich (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Ist Isomalt zahnfreundlich?

Ja. Isomalt wird von den Mundbakterien nicht zu Säure abgebaut und greift den Zahnschmelz daher nicht an (vgl. EFSA, 2011). Das macht es aber nicht automatisch „gesund“: Süßwaren mit Isomalt bleiben Süßwaren.

Was macht man mit Isomalt?

Isomalt wird vor allem zum Süßen zuckerfreier Produkte verwendet: Bonbons, Kaugummis, Diabetikerprodukte und Backwaren. In der Konditorei ist es außerdem das beliebteste Material für Zuckerdekor und gläserne Zuckerskulpturen.

Ist Isomalt ein Süßstoff?

Ist Isomalt ein Süßstoff?
Nein, auch wenn der Begriff oft durcheinandergeht. Isomalt ist ein Zuckeraustauschstoff (Zuckeralkohol), kein Süßstoff.

Quellen:

EFSA (2011): Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to the sugar replacers … (maintenance of tooth mineralisation by decreasing tooth demineralisation). EFSA Journal 9(4):2076. Verfügbar unter: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2011.2076 (abgerufen am 01.07.2026).

JECFA (1985): Isomalt. WHO Food Additives Series 20. Verfügbar unter: https://www.inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v20je14.htm (abgerufen am 01.07.2026).

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Brennwert mehrwertiger Alkohole/Polyole: 2,4 kcal/g; Kennzeichnungshinweis zur abführenden Wirkung). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02011R1169-20180101 (abgerufen am 01.07.2026).

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (konsolidierte Fassung). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02008R1333-20231005 (abgerufen am 01.07.2026).

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 (Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen für die ökologische/biologische Produktion). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1165 (abgerufen am 01.07.2026).

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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