Patentblau Eis

Ein intensives Blau in Eis, Getränken oder Backdeko wirkt oft cool, modern oder verspielt. Doch was viele nicht wissen: Hinter solchen auffälligen Farben steckt fast immer ein künstlicher Farbstoff. Einer davon ist Patentblau V, auch bekannt als E131 – ein Zusatzstoff, der zwar für bunte Effekte sorgt, aber auch gesundheitlich umstritten ist.

In diesem Beitrag erfährst du, was Patentblau eigentlich ist, wo es verwendet wird, warum es kritisch gesehen wird – und wie du es vermeiden kannst.

Was ist Patentblau V (E131)?

Patentblau V ist ein synthetischer Farbstoff, der zur Gruppe der sogenannten Triphenylmethanfarbstoffe gehört. Die Farbe reicht von kräftig blau bis bläulich-grün und wird ausschließlich künstlich im Labor hergestellt – in der Natur kommt der Stoff nicht vor.

Ursprünglich wurde Patentblau für medizinische Zwecke entwickelt, z. B. als Kontrastmittel oder zur Markierung von Gewebe. In der Lebensmittelindustrie wird er inzwischen ebenfalls eingesetzt – allerdings nur in sehr begrenzten Mengen und mit Kennzeichnungspflicht.

Wie wird Patentblau hergestellt?

Patentblau ist ein künstlicher Farbstoff, der in der Natur nicht vorkommt. Er wird komplett im Labor hergestellt – dort wird er aus verschiedenen chemischen Stoffen zusammengesetzt. Dabei gehören die Ausgangsstoffe zur sogenannten Teerchemie.

Das bedeutet: Früher kamen sie als Nebenprodukte aus der Kohle- oder Erdölverarbeitung. Heute werden sie meist industriell erzeugt, aber die Grundstruktur ist immer noch rein chemisch.

Damit Patentblau seine leuchtend blaue Farbe bekommt, verbinden Fachleute mehrere Bausteine miteinander. Diese sorgen dafür, dass der Farbstoff später besonders kräftig färbt und stabil bleibt – also z. B. beim Kochen nicht sofort verblasst. Am Ende entsteht ein feines Pulver oder eine blaue Flüssigkeit, die dann Lebensmitteln, Kosmetika oder Medikamenten zugesetzt werden kann.

Wo wird Patentblau verwendet?

Patentblau ist in der EU für einige wenige Produktgruppen zugelassen, in vielen anderen Ländern (z. B. den USA, Australien, Kanada und Norwegen) aber verboten.

In Lebensmitteln findest du E131 vor allem in:

  • Eiscreme mit Schlumpf-, Waldmeister- oder Bubblegum-Geschmack
    → Die leuchtend blaue Farbe hat mit echten Früchten meist nichts zu tun.
  • Bunt verzierte Torten, Cupcakes oder Cake-Pops
    → Patentblau wird in Zuckerguss, Glasuren und Dekorelementen verwendet, um kräftige Farbtöne zu erzielen.
  • Gelee- oder Brausebonbons, Lutscher, Kaugummis
    → Häufig kommt Patentblau hier in Kombination mit anderen Farbstoffen zum Einsatz, um Violett oder Türkis zu erzeugen.
  • Limonaden, Sportgetränke oder Energy Drinks
    → Besonders „blaue“ Getränke verwenden E131, um sich im Regal von natürlichen Fruchtsäften abzuheben.

Doch nicht nur in Lebensmitteln findet sich Patentblau:

  • In der Medizin wird es z. B. bei Operationen eingesetzt, um Gewebe sichtbar zu machen – etwa bei der Wächterlymphknoten-Markierung in der Brustkrebsdiagnostik. Dabei wurde unter anderem ein Zusammenhang mit Kreislaufproblemen beobachtet.
  • In Kosmetikprodukten (z. B. blauer Duschschaum, Badebomben oder Lippenstift) sorgt es für auffällige Farbeffekte, wird dort jedoch meist nicht deklariert, da Kosmetika anderen Kennzeichnungspflichten unterliegen.

Der Einsatz des Farbstoffs zeigt einmal mehr: Hier geht es nicht um Geschmack, Nährwert oder Qualität – sondern nur um optischen Schein. Für alle, die sich bewusst ernähren wollen, ist das ein guter Grund, genauer hinzuschauen.

Patentblau

⚠️ Warum ist Patentblau umstritten?

Obwohl E131 in der EU zugelassen ist, steht der Farbstoff seit Jahren in der Kritik. Die wichtigsten Bedenken:

1. Allergische Reaktionen

Patentblau kann bei empfindlichen Personen sogenannte Pseudoallergien auslösen – also allergieähnliche Reaktionen, die ohne echtes Immunsystemsignal auftreten. Dazu zählen Symptome wie Hautausschlag, Juckreiz, Atembeschwerden, Asthmaanfälle oder Nesselsucht. Besonders betroffen sind Kinder, Asthmatiker:innen, Menschen mit Histaminintoleranz oder Personen mit bereits gereizten Schleimhäuten. Bei ihnen können selbst kleine Mengen ausreichen, um eine spürbare Reaktion auszulösen.

2. Blutdruckabfall bei medizinischer Anwendung

In der Medizin wurde beobachtet, dass Patentblau – insbesondere bei intravenöser Verabreichung – zu einem starken und plötzlichen Blutdruckabfall führen kann. Dieser Effekt wurde vor allem im Rahmen von Operationen festgestellt, bei denen der Farbstoff zur Markierung von Gewebe, zum Beispiel in der Brustkrebsdiagnostik, eingesetzt wird.

Zwar wird Patentblau in Lebensmitteln in deutlich geringerer Dosierung eingesetzt und auf anderem Weg aufgenommen, doch der medizinische Einsatz zeigt deutlich: Dieser Farbstoff ist biologisch aktiv und keineswegs neutral.

3. Rein optischer Nutzen

Patentblau hat keinerlei ernährungsphysiologische Funktion. Es wird ausschließlich eingesetzt, um Produkte optisch aufzuwerten – oft auf Kosten der Gesundheit und ohne echten Mehrwert für den Körper.

Patentblau

🔍 Wie erkenne ich Patentblau – und wie kann ich es vermeiden?

In der EU besteht Kennzeichnungspflicht: Achte auf die Bezeichnung „Patentblau V“ oder „E131“ in der Zutatenliste. Besonders auffällig ist der Farbstoff in Produkten mit kräftigem Blau- oder Türkiston – oft in Kombination mit anderen Farbstoffen wie E132 (Indigotin) oder E133 (Brillantblau).

So vermeidest du E131:

  • Lies Zutatenlisten kritisch – besonders bei bunten Produkten
  • Kaufe unverarbeitete oder zertifizierte Bio-Lebensmittel
  • Vermeide Kunstfarben in Kindersüßigkeiten oder Getränken
  • Setze auf Hersteller, die komplett auf Farbstoffe verzichten – wie bleibwacker

🟦 Fazit: Weniger bunt, aber ehrlich

Der Farbstoff mag optisch beeindrucken – doch hinter der knalligen Farbe steckt ein Zusatzstoff, der alles andere als harmlos ist. Ob allergieauslösend, unnötig oder schlicht kosmetisch – E131 ist ein typisches Beispiel dafür, wie weit sich industriell verarbeitete Produkte von natürlicher Ernährung entfernt haben.

Bei bleibwacker ist klar: Hier wird nichts künstlich eingefärbt. Die Produkte brauchen keine Zusatzstoffe, um gut auszusehen – sie überzeugen durch echten Geschmack und ehrliche Zutaten.

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Quellen:

EFSA (European Food Safety Authority) (2013): EFSA bewertet Lebensmittelfarbstoffe neu – unter anderem Patentblau V. Pressemitteilung vom 01.03.2013. URL: https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/130301 [Zugriff: 16.06.2025].

Europäische Kommission (2013) Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für bestimmte Gruppen von Personen. Amtsblatt der Europäischen Union, L 186, S. 7–9. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:186:0007:0009:DE:PDF (Zugriff am: 16. Juni 2025).

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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