Im Supermarktregal wirst du diesen Farbstoff heute nicht mehr finden und das ist auch gut so. E 125, auch bekannt als Scharlachrot GN, war früher einmal ein roter Lebensmittelfarbstoff. Heute ist er in der gesamten EU verboten. Seine Geschichte zeigt anschaulich, wie sich der Blick auf Zusatzstoffe im Laufe der Zeit verändert und wie wichtig dabei Studien und internationale Organisationen sind.
Was ist E 125 (Scharlachrot GN)?
Scharlachrot GN ist ein künstlich hergestellter roter Farbstoff. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe, einer großen Familie künstlicher Farbstoffe, die früher in der Lebensmittel- und Textilindustrie sehr verbreitet waren (vgl. IARC, 1975).
Der Stoff hat verschiedene Namen, die alle dasselbe meinen:
- Ponceau SX (häufigster wissenschaftlicher Name)
- Food Red 1 (internationale Bezeichnung)
- FD&C Red No. 4 (US-amerikanischer Name)
- CI 14700 (Bezeichnung auf Kosmetika)
Das Wort „Ponceau“ kommt übrigens vom französischen Wort für Mohnblume, passend zur tiefroten Farbe.

Wofür wurde E 125 früher verwendet?
Vor dem Verbot war E 125 vor allem in rot eingefärbten Lebensmitteln zu finden. Das berühmteste Beispiel:
Maraschino-Kirschen, die knallroten Cocktailkirschen auf Eisbechern, in Drinks oder auf Torten. In den USA war Scharlachrot GN sogar nach dem allgemeinen Lebensmittelverbot bis 1976 noch für genau diese Kirschen erlaubt. Die Begründung damals: Maraschino-Kirschen seien vor allem Deko und kein richtiges Lebensmittel (vgl. FDA, o. J.).
Darüber hinaus färbte E 125 auch andere Produkte rot, vor allem Süßwaren, Getränke und glasierte Früchte.
Warum wurde E 125 verboten?
Hinter dem Verbot stehen ganz konkrete Tierversuche aus den 1960er-Jahren. Eine besonders wichtige Studie führte ein Forscherteam um Davis im Jahr 1966 durch. Ihre Ergebnisse bilden bis heute eine wichtige Grundlage für die Bewertung des Farbstoffs.
Was zeigte die Studie an Hunden?
Die Forscher gaben Beagle-Hunden über bis zu sieben Jahre Futter mit Scharlachrot GN (vgl. WHO, 1977 zitiert nach Davis et al., 1966).
Die Ergebnisse waren eindeutig. Bei allen Hunden, die länger als ein halbes Jahr dieses Futter bekamen, traten Schäden auf:
- Schäden an der Harnblase: kleine Blutungen und Veränderungen an der Blasenschleimhaut.
- Schäden an den Nebennieren: Ein Teil der Nebennierenrinde war geschrumpft. Die Nebennieren sind kleine Drüsen, die wichtige Aufgaben im Körper übernehmen – unter anderem regeln sie den Salz- und Wasserhaushalt.
- Bei besonders hoher Dosis: gutartige Tumore in der Nebennierenrinde.
- Auch in der Leber waren kleine Veränderungen sichtbar.
Diese Schäden traten bei allen Hunden auf, die länger Scharlachrot GN bekommen hatten. Sie waren der entscheidende Grund, warum die Behörden den Farbstoff schließlich vom Markt nahmen.

Und Krebs? Kein klares Ergebnis
Wichtig zu wissen: Die Internationale Agentur für Krebsforschung (kurz: IARC, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation) prüfte den Farbstoff 1975. Die damaligen Tierversuche zeigten keinen klaren Hinweis auf Krebs (vgl. IARC, 1975).
In einer späteren Bewertung wurde Scharlachrot GN in Gruppe 3 eingestuft. Das heißt: Aktuell lässt sich weder beweisen noch ausschließen, ob der Stoff beim Menschen Krebs verursachen kann (vgl. IARC, 1987).
Anders gesagt: E 125 wurde nicht wegen Krebsverdacht verboten, sondern wegen der konkreten Schäden an Organen, die in den Tierstudien zu sehen waren.
Wann genau wurde E 125 verboten?
In den USA wurde der Farbstoff 1976 endgültig aus Lebensmitteln verbannt. Heute darf er dort nur noch in Cremes, Salben und Kosmetik verwendet werden, aber nicht mehr in Essen oder Medikamenten zum Schlucken (vgl. FDA, o. J.).
In der Europäischen Union ist Scharlachrot GN ebenfalls nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Er steht nicht mehr auf der EU-Liste der erlaubten Lebensmittel-Zusatzstoffe. Deshalb hat er heute streng genommen auch keine offizielle E-Nummer mehr. Die alte Bezeichnung „E 125″ wird aber in vielen Quellen weiterhin genutzt.

Wo begegnet dir E 125 heute noch?
In Lebensmitteln wirst du den Farbstoff nicht mehr finden. Es gibt aber einen Bereich, in dem er weiterhin erlaubt ist:
In manchen Kosmetikprodukten: Unter dem Namen CI 14700 darf Scharlachrot GN in der EU in Kosmetika verwendet werden, maximal mit einem Anteil von 2 %. In Haarfärbemitteln ist er aber auch hier verboten (vgl. COSMILE Europe, o. J.).
Wenn dich das interessiert, lohnt sich ein Blick auf die Zutatenliste deiner Kosmetik. Dort taucht der Stoff dann unter CI 14700 auf.
Was bedeutet das für dich heute?
Im Alltag kommst du in der EU nicht mehr mit Scharlachrot GN in Lebensmitteln in Kontakt. Wer in den letzten Jahrzehnten in Deutschland eingekauft hat, kennt diesen Farbstoff höchstens noch aus alten Zutatenlisten.
Trotzdem ist die Geschichte von E 125 spannend, weil sie drei Dinge zeigt:
- „Zugelassen“ heißt nicht „für immer sicher“. Die Wissenschaft entwickelt sich weiter und mit ihr die Bewertung von Zusatzstoffen.
- Langzeit-Studien sind wichtig. Manche Schäden zeigen sich erst nach Monaten oder Jahren. Die Veränderungen an Harnblase und Nebennieren der Hunde traten teilweise auch erst spät auf.
- Internationale Organisationen wie die WHO und die IARC sammeln Studien aus aller Welt und geben Empfehlungen an die nationalen Behörden weiter.
Fazit
E 125 (Scharlachrot GN) ist ein gutes Beispiel für einen Zusatzstoff, der nach gründlicher Prüfung aus dem Lebensmittelregal verschwunden ist. In der EU bist du seit fast 50 Jahren vor diesem Farbstoff in Lebensmitteln geschützt. Begegnen kann er dir heute nur noch in bestimmten Kosmetikprodukten unter der Bezeichnung CI 14700.
Die Liste der früher erlaubten, heute aber verbotenen E-Nummern ist überraschend lang und sie wird durch laufende Neubewertungen der EFSA immer wieder ergänzt.
International Agency for Research on Cancer (IARC) (1975): Ponceau SX. Some Aromatic Azo Compounds. IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risk of Chemicals to Man, Volume 8, S. 207. Lyon, Frankreich. Online verfügbar unter: https://inchem.org/documents/iarc/vol08/ponceausx.html (abgerufen am 20.05.2026).
International Agency for Research on Cancer (IARC) (1987): Overall Evaluations of Carcinogenicity – Ponceau SX (Group 3). IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, Supplement 7, S. 70. Lyon, Frankreich. Online verfügbar unter: https://monographs.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/09/ClassificationsAlphaOrder.pdf (abgerufen am 20.05.2026).
WHO Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) (1977): Ponceau SX – Toxicological evaluation of certain food additives. WHO Food Additives Series No. 12. Genf, Weltgesundheitsorganisation. Online verfügbar unter: https://inchem.org/documents/jecfa/jecmono/v12je17.htm (abgerufen am 20.05.2026).
Davis, K. J., Nelson, A. A., Zwickey, R. E., Hansen, W. H., & Fitzhugh, O. G. (1966): Chronic toxicity of Ponceau SX to rats, mice and dogs. In: Toxicology and Applied Pharmacology 8(2), S. 306–317.
U.S. Food and Drug Administration (FDA) (o. J.): FD&C Red No. 4 – Regulatory Status of Color Additives. Online verfügbar unter: https://www.hfpappexternal.fda.gov/scripts/fdcc/index.cfm?set=ColorAdditives&id=FDCRed4 (abgerufen am 20.05.2026).
COSMILE Europe (o. J.): CI 14700 – Inhaltsstoff. Online verfügbar unter: https://cosmileeurope.eu/de/inci/inhaltsstoff/3187/ci-14700/ (abgerufen am 20.05.2026).
Bildquellen:
Martiniglas mit Cocktailkirschen: Pixabay, custardmartini, #4344714