Manche Zusatzstoffe verschwinden so leise aus dem Supermarktregal, dass es kaum jemand mitbekommt. Kaolin, besser bekannt unter der E-Nummer E 559, ist so ein Fall. Bis vor wenigen Jahren steckte das feine weiße Mineralpulver in Käsescheiben, Würzmischungen und Nahrungsergänzungsmitteln (vgl. Lebensmittellexikon.de, o. J.). Heute darf es in der EU nicht mehr in unsere Lebensmittel (vgl. Europäische Kommission, 2012). Was dahintersteckt, lohnt einen genaueren Blick.
Was ist Kaolin überhaupt?
Kaolin ist ein natürlich vorkommendes Tonmineral, das hauptsächlich aus Kaolinit, einem wasserhaltigen Aluminiumsilikat, besteht. Bekannter dürfte das Material unter seinen anderen Namen sein: Porzellanerde oder China Clay. Letzteres verweist auf den Ursprung des Begriffs: „Kaolin“ geht auf den chinesischen Berg Gaoling zurück, in dessen Umgebung der weiße Ton schon vor Jahrhunderten für die Porzellanherstellung abgebaut wurde (vgl. (a) Steine und Minerale, 2024).
Chemisch betrachtet handelt es sich also um eine Verbindung, die zwei Elemente enthält, die in der Erdkruste extrem häufig vorkommen: Silizium und Aluminium. Und genau dieses Aluminium sollte später zum Problem werden.

Wofür wurde Kaolin in Lebensmitteln eingesetzt?
Als Lebensmittelzusatzstoff erfüllte E 559 vor allem drei Funktionen:
- Trennmittel: Es verhinderte, dass pulverförmige Produkte zusammenklumpten oder Käsescheiben aneinanderkleben.
- Trägerstoff: Vor allem für Farbstoffe und andere Zusatzstoffe diente Kaolin als „Transportmittel“.
- Klär- und Filterhilfsmittel: In der Getränkeherstellung half es, Trübungen aus Säften oder Wein zu entfernen.
Typische Einsatzgebiete waren Trockenlebensmittel in Pulverform, geriebener und in Scheiben geschnittener Käse, Würzmittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Kochsalz und Kochsalzersatz.
Das Aus für E 559: Was 2014 passierte
Mit Wirkung zum 31. Januar 2014 wurde Aluminiumsilikat (Kaolin) von der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen (vgl. Europäische Kommission, 2012). Hintergrund war die zunehmende Sorge vor einer chronischen Aluminium-Belastung über die Nahrung.
Aluminium gilt als unerwünschtes Element im Körper. Es wird mit neurologischen Erkrankungen wie Alzheimer in Verbindung gebracht, auch wenn ein eindeutiger Kausalzusammenhang wissenschaftlich nicht abschließend geklärt ist. Sicher ist: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge für Aluminium festgelegt, und Studien zeigten, dass Teile der Bevölkerung diesen Wert allein durch Lebensmittel überschreiten können (vgl. EFSA, 2008).
Die EU entschied deshalb pragmatisch: Wenn ein aluminiumhaltiger Zusatzstoff durch alternative Stoffe ohne Aluminium ersetzbar ist, gibt es keinen Grund mehr, ihn zuzulassen (vgl. Europäische Kommission, 2012). Für Kaolin gab es solche Alternativen, etwa andere Trennmittel auf Basis von Kieselsäure (E 551) oder Calciumcarbonat. Damit war seine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff Geschichte.
Wo Kaolin heute noch vorkommt
Auch wenn E 559 aus unserem Essen verschwunden ist, ist Kaolin selbst keineswegs aus dem Alltag verbannt. Begegnen kann man ihm weiterhin in:
- Arzneimitteln: zum Beispiel in Mitteln gegen Durchfall, wo es Flüssigkeit und Giftstoffe im Darm bindet, sowie in Wundauflagen und blutstillenden Verbänden.
- Kosmetika: in Gesichtsmasken, Puder, Zahnpasta oder Deodorants, wo Kaolin Feuchtigkeit aufnimmt und die Haut mattiert.
- Landwirtschaft: als Pflanzenschutzmittel, etwa als feiner weißer Überzug auf Obstbäumen, der Schädlinge fernhalten und vor Sonnenbrand schützen soll.
- Industrie: in Porzellan, Papier, Keramik, Farben und sogar in manchen Glanzbeschichtungen für Hochglanzpapier.
In Tierfutter darf Kaolin in der EU weiterhin zugelassen sein, ein Detail, das in der Diskussion gerne übersehen wird.

Verbannt aus dem Essen, verkauft in der Apotheke?
Wer mit dem Wort „Kaolin“ nichts anfangen kann, ist diesem Mineral mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem schon begegnet, nämlich unter seinem pharmazeutischen Namen Bolus alba (vgl. (b) Steine und Minerale, 2024). Genau derselbe Stoff, der seit 2014 in Lebensmitteln nicht mehr erlaubt ist, steht in deutschen Apotheken und Drogerien völlig legal im Regal: als rezeptfreies Mittel gegen Sodbrennen, Reizmagen und leichte Magen-Darm-Beschwerden, als „weiße Tonerde“ in Gesichtsmasken, Peelings und Zahnpasten und sogar als Wirkstoff in blutstillenden Wundauflagen für Notfallsets (vgl. DocCheck Flexikon, o. J., (b) Steine und Minerale, 2024).
Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich: Derselbe Stoff, dem die EU als Lebensmittelzusatz die Tür gewiesen hat, wird in unmittelbarer Nachbarschaft als gesundheitsfördernd beworben. Aufgelöst wird der scheinbare Widerspruch durch den entscheidenden Unterschied von Menge und Anwendungsdauer. Während E 559 als Trennmittel im Hintergrund vieler Alltagsprodukte gesteckt hätte und so dauerhaft zur Aluminium-Belastung beigetragen hätte, sind Bolus alba und Heilerde-Präparate für die gezielte, zeitlich begrenzte Anwendung gedacht. Aluminium enthalten sie dennoch, ein Detail, das in der Heilerde-Werbung praktisch nie auftaucht.
Übrigens: Die klassische braune Heilerde aus dem Drogeriemarkt besteht hauptsächlich aus Löss, einem Quarzsediment, Kaolin steckt darin nur als Mitspieler (vgl. (b) Steine und Minerale, 2024). Die typische weiße Heilerde dagegen ist im Wesentlichen reines Kaolin und damit chemisch identisch mit dem alten E 559 (vgl. (b) Steine und Minerale, 2024).
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wer heute auf einer deutschen Zutatenliste „E 559“ oder „Kaolin“ liest, sollte stutzig werden: In üblichen Lebensmitteln hat der Stoff dort schlicht nichts mehr zu suchen. Möglich ist allenfalls eine Verwendung als technischer Hilfsstoff oder in eng begrenzten Sonderbereichen, etwa als Trägermaterial.
Das eigentlich Spannende an der Kaolin-Geschichte ist aber: Sie zeigt, dass das EU-Zulassungssystem für Zusatzstoffe nicht in Stein gemeißelt ist. Stoffe, die jahrzehntelang als unbedenklich galten, können neu bewertet und entfernt werden, wenn sich das Wissen über mögliche Risiken verändert, oder wenn sich, wie hier, einfach bessere Alternativen anbieten. Ein Grund mehr, beim Blick auf die Zutatenliste neugierig zu bleiben.
Quellen:
(a) Steine und Minerale (2024): Kaolin – Eigenschaften, Verwendung und Entstehung. Online verfügbar unter: https://www.steine-und-minerale.de/mineralien/k/kaolin.html (abgerufen am 19.05.2026).
(b) Steine und Minerale (2024): Tonerde – Tonhaltige Mineralien. Online verfügbar unter: https://www.steine-und-minerale.de/artikel.php?topic=5&ID=344 (abgerufen am 19.05.2026).
Europäische Kommission (2012): Verordnung (EU) Nr. 380/2012 der Kommission vom 3. Mai 2012 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen. Amtsblatt der Europäischen Union L 119/14. Online verfügbar über EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0380 (abgerufen am 19.05.2026).
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (2008): EFSA-Beratung zur Sicherheit von Aluminium in Lebensmitteln. Online verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/de/news/efsa-advises-safety-aluminium-food (abgerufen am 19.05.2026).
DocCheck Flexikon (o. J.): Kaolin. Online verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Kaolin (abgerufen am 19.05.2026).
Lebensmittellexikon.de (o. J.): Aluminiumsilikat, Kaolin, E 559. Online verfügbar unter: https://www.lebensmittellexikon.de/a0003180.php (abgerufen am 19.05.2026).
Bildquellen:
Kaolin: Pixabay, schauhi, #4758747
Porzellan: Pixabay, ajale, #1504145
Toast mit Käse und Schinken: Pixabay, congerdesign, #1363172