Ein Schinkenaufschnitt, bei dem jede Scheibe aussieht wie aus einem Stück. Ein Putenbraten mit sauberer Faserstruktur. Formfleisch, das beim Braten nicht auseinanderfällt.

Dahinter steckt oft ein Stoff mit dem sperrigen Namen Transglutaminase, im Alltag besser bekannt als Fleischkleber. Er verbindet einzelne Fleischstücke so fest miteinander, dass daraus ein scheinbar gewachsenes Stück wird.

Und jetzt kommt der Punkt, der viele überrascht: Auf der Zutatenliste steht davon nichts. Eine E-Nummer gibt es auch nicht. Das ist weder ein Versehen noch ein Trick, sondern die Folge einer Regel, die kaum jemand kennt.

Was ist Transglutaminase?

Transglutaminase ist ein Enzym. Enzyme sind die Werkzeuge der Natur: winzige Helfer, die eine bestimmte Aufgabe erledigen und dabei selbst unverändert bleiben. In deinem Körper arbeiten Tausende davon, zum Beispiel bei der Verdauung.

Dieses Enzym hat eine einzige Spezialität: Es verknotet Eiweiße miteinander. Wo vorher zwei getrennte Stücke lagen, entsteht eine feste Verbindung. Aus vielen kleinen Teilen wird ein zusammenhängendes Ganzes.

Neu ist dieses Prinzip nicht. Auch dein Körper stellt solche Enzyme her, eines davon sorgt dafür, dass Blut gerinnt und Wunden sich schließen. Auch dabei werden Eiweiße vernetzt, aus flüssig wird fest.

Für Lebensmittel wird das Enzym von Bakterien produziert. Die wachsen in großen Tanks und geben es ab, ähnlich wie Hefe beim Bierbrauen Alkohol abgibt. Mit Gentechnik hat das bei den in Europa üblichen Präparaten nichts zu tun.

Transglutaminase

Warum Transglutaminase keine E-Nummer hat

E-Nummern gibt es nur für Zusatzstoffe. Das sind Stoffe, die einem Lebensmittel absichtlich zugesetzt werden und dort auch etwas bewirken sollen, Farbstoffe zum Beispiel oder Konservierungsstoffe.

Enzyme zählen rechtlich nicht dazu. Für sie gilt ein eigenes EU-Gesetz, die Verordnung über Lebensmittelenzyme aus dem Jahr 2008 (vgl. EU-PARLAMENT UND RAT, 2008).

Der Grundgedanke ist derselbe wie bei Zusatzstoffen: Erlaubt sein soll nur, was zuvor geprüft wurde und auf einer offiziellen Liste steht. Diese Liste heißt Unionsliste. Ein Enzym kommt nur darauf, wenn es gesundheitlich unbedenklich ist, wenn es technisch wirklich gebraucht wird und wenn Verbraucher dadurch nicht getäuscht werden.

Kurz erklärt: Was ist eine Unionsliste? Der Begriff ist nicht eindeutig. „Unionsliste“ ist kein Eigenname, sondern ein Sammelbegriff: So heißt jede Erlaubnisliste, die ein EU-Gesetz vorschreibt. Entsprechend gibt es viele davon, eine für Zusatzstoffe, eine für Aromen, eine für neuartige Lebensmittel und sogar eine für eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten. Geführt werden sie unabhängig voneinander. Für Transglutaminase zählt allein die Liste für Enzyme.

Und hier liegt der Haken: Diese Liste für Enzyme gibt es bis heute nicht.

Sie soll auf einen Schlag entstehen, also erst dann, wenn wirklich alle angemeldeten Enzyme geprüft sind (vgl. EFSA, o. J.). Und angemeldet wurden über 300. Ein festes Datum gibt es dafür nicht. Bis dahin gelten in jedem EU-Land weiterhin die eigenen nationalen Regeln (vgl. BfR, o. J.).

Für die Packung bedeutet das: Enzyme gelten als reine Produktionshelfer. Sie erledigen ihre Arbeit während der Herstellung und sind im fertigen Produkt nicht mehr wirksam. Deshalb müssen sie in der Regel nicht auf der Zutatenliste stehen.

Das könnte sich allerdings ändern. Sobald die Liste fertig ist, könnten auch die Kennzeichnungsregeln angepasst werden (vgl. BUNDESTAG, 2022). Dann stünde Transglutaminase eines Tages womöglich doch auf der Packung.

Transglutaminase

Wo Transglutaminase eingesetzt wird

Am bekanntesten ist der Einsatz bei Fleisch. Aus kleinen Teilstücken, die sich einzeln kaum verkaufen ließen, entsteht ein formschöner Braten oder gleichmäßiger Aufschnitt.

Das ist aber nur ein Teil des Bildes:

  • Fischprodukte wie Surimi, aus dem zum Beispiel Garnelen-Imitate gemacht werden
  • Wurst, wo das Enzym teilweise Phosphate ersetzen kann
  • Backwaren, weil der Teig dadurch stabiler und das Gebäck lockerer wird
  • Joghurt und Frischkäse, die cremiger werden
  • Vegane Produkte, bei denen pflanzliches Eiweiß eine fleischähnliche Struktur bekommen soll

Beim letzten Punkt liegt eine gewisse Ironie: Ein Enzym, das als Fleischkleber bekannt wurde, hilft heute auch dabei, Fleisch zu ersetzen.

Was auf der Packung stehen muss

Ganz unsichtbar bleibt die Sache nicht.

Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch- und Fischprodukte, die aussehen wie ein gewachsenes Stück, in Wahrheit aber aus mehreren zusammengesetzt sind. Auf ihnen muss stehen: „aus Fleischstücken zusammengefügt“ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich auch Enzyme als mögliches Bindemittel (vgl. EU-PARLAMENT UND RAT, 2011). Diese Regel gilt seit Dezember 2014.

Zwei Einschränkungen sind wichtig:

Der Hinweis verrät nicht, womit zusammengefügt wurde. Ob Transglutaminase, ein Zusatzstoff oder ein anderes Verfahren, das bleibt offen.

Die Schrift darf sehr klein sein. Vorgeschrieben ist eine Mindesthöhe von 1,2 Millimetern. Das ist etwa die Größe der Kleinbuchstaben in einer Nährwerttabelle.

Für alle anderen Produkte, Brot, Joghurt, vegane Alternativen, gibt es überhaupt keine Hinweispflicht.

Transglutaminase

Wie sicher ist Transglutaminase?

Über Sicherheit entscheidet in Europa nicht der Hersteller, sondern die EFSA.

Wichtig dabei: Transglutaminase ist nicht gleich Transglutaminase. Jeder Hersteller verwendet seine eigene Bakterienart, und jedes Produkt wird einzeln geprüft. Die Ergebnisse fallen unterschiedlich aus.

Ein Beispiel mit gutem Ausgang: Bei einem Präparat fanden die Prüfer keine Hinweise darauf, dass es das Erbgut schädigt. Die Menge, die im Tierversuch noch völlig wirkungslos blieb, lag mehr als 1.300-mal höher als das, was Menschen über Lebensmittel davon aufnehmen. Ein sehr großer Abstand (vgl. EFSA, 2024a).

Ein Beispiel mit schlechtem Ausgang: Ein anderes Präparat stufte die EFSA 2024 als nicht sicher ein. Der Abstand zwischen der geprüften Menge und dem, was Menschen aufnehmen würden, war in allen Altersgruppen zu klein. Außerdem fehlten Nachweise darüber, welches Bakterium überhaupt verwendet wurde (vgl. EFSA, 2024b). Der Hersteller senkte daraufhin die Einsatzmenge und reichte neue Unterlagen nach; Anfang 2026 legte die EFSA eine überarbeitete Bewertung vor (vgl. EFSA, 2026).

Die Frage „Ist Transglutaminase sicher?“ lässt sich also nicht mit einem Satz beantworten. Sie hängt am konkreten Produkt und an der Menge.

Allgemein hat das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt: Von dem Enzym selbst geht bei gesunden Menschen ohne Verdauungsprobleme kein bedeutsames Gesundheitsrisiko aus (vgl. BfR, 2011).

Die offene Frage: Zöliakie

Die Einschränkung „bei gesunden Menschen“ steht dort nicht zufällig.

Zöliakie ist eine Erkrankung, bei der Betroffene Gluten nicht vertragen, das Eiweiß aus Weizen, Roggen und Gerste. Ihr Immunsystem greift dabei die eigene Darmschleimhaut an. Und die Hauptrolle in dieser Fehlreaktion spielt ausgerechnet ein körpereigenes Enzym: eine Transglutaminase.

Das Enzym aus der Lebensmittelherstellung ist damit nicht identisch. Es macht aber im Prinzip dasselbe, es verknüpft Eiweiße.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschreibt die Lage vorsichtig: In Versuchen hat sich gezeigt, dass das Enzym zusammen mit Eiweißen aus der Nahrung Verbindungen bilden kann, die dem Gluten ähneln, also genau jenen Strukturen, auf die das Immunsystem bei Zöliakie reagiert. Ob daraus für Betroffene tatsächlich ein Risiko entsteht, ist nicht geklärt. Untersuchungen an Patienten fehlen. Und das Institut hält fest: Betroffene können derzeit nicht erkennen, ob ein Produkt das Enzym enthält (vgl. BfR, 2011).

Eine bewiesene Ursache für Zöliakie ist Transglutaminase also nicht. Es ist ein Verdacht, der seit Jahren untersucht wird.

Die Schweiz zieht daraus bereits Konsequenzen. Dort müssen Fleischprodukte, die mit Transglutaminase hergestellt wurden, den Hinweis „Für Personen mit Zöliakie nicht geeignet“ tragen (vgl. ZFV, o. J.). In der EU gibt es diese Pflicht nicht.

Fazit

Transglutaminase ist ein Enzym, das Eiweiße verknotet und dadurch aus vielen kleinen Stücken ein großes macht. Verwendet wird es längst nicht nur bei Fleisch, sondern auch in Brot, Joghurt und veganen Produkten.

Eine E-Nummer hat es nicht, weil es rechtlich kein Zusatzstoff ist, sondern ein Enzym. Für Enzyme gilt ein eigenes Gesetz und die dazugehörige Erlaubnisliste ist bis heute nicht fertig. Auf der Zutatenliste tauchen Enzyme deshalb meist nicht auf. Wenn die Liste kommt, könnte sich das ändern.

Sichtbar wird der Einsatz nur indirekt: Fleisch- und Fischprodukte aus zusammengesetzten Stücken müssen einen Hinweis tragen. Woraus der Kleber besteht, steht dort allerdings nicht.

Für gesunde Menschen gilt das Enzym als unbedenklich. Offen ist, was es für Menschen mit Zöliakie bedeutet, Untersuchungen an Patienten fehlen. Genau deshalb wird über eine Kennzeichnungspflicht diskutiert. Die Schweiz hat sie bereits.

FAQ

Ist Transglutaminase schädlich?

Für gesunde Menschen sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung kein bedeutsames Risiko (vgl. BfR, 2011). Die EFSA prüft allerdings jedes Präparat einzeln und nicht jedes hat die Prüfung bestanden.

Wo ist Transglutaminase enthalten?

Überall dort, wo Eiweiß fester oder cremiger werden soll, quer durch Fleisch-, Fisch-, Back- und Milchprodukte. Erkennbar ist das kaum, denn Enzyme müssen in der Regel nicht auf der Zutatenliste stehen. Nur bei zusammengefügtem Fleisch und Fisch gibt es einen Pflichthinweis.

Was ist Transglutaminase?

Ein Enzym, das Eiweiße miteinander verknotet. Dadurch entsteht aus mehreren kleinen Stücken ein festes Ganzes. Hergestellt wird es von Bakterien in großen Tanks.

Welche Lebensmittel enthalten Transglutaminase?

Am häufigsten Formfleisch, Aufschnitt, Surimi und Wurstwaren. Daneben manche Backwaren, Joghurt und Frischkäse sowie vegane Fleischalternativen.

Ist Transglutaminase verboten?

Nein, sie darf in der EU verwendet werden. Eine endgültige Erlaubnisliste für Enzyme steht allerdings noch aus; bis dahin gelten die Regeln der einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. EFSA, o. J.).

Ist Transglutaminase glutenfrei?

Das Enzym selbst enthält kein Gluten, denn es stammt aus Bakterien und nicht aus Getreide. Ob Produkte damit für Menschen mit Zöliakie unbedenklich sind, ist damit aber nicht beantwortet – dazu fehlen Untersuchungen an Patienten (vgl. BfR, 2011).

Für was wird Transglutaminase verwendet?

Vor allem, um Struktur zu schaffen. Sie fügt kleine Fleischstücke zu einem Braten zusammen, macht Joghurt cremiger, stabilisiert Teig und gibt pflanzlichem Eiweiß eine fleischähnliche Faser. In Wurst kann sie außerdem Phosphate ersetzen.

Was ist Fleischkleber?

So wird Transglutaminase umgangssprachlich genannt. Mit Klebstoff im üblichen Sinn hat der Stoff aber nichts zu tun: Er verbindet die Eiweiße im Fleisch direkt miteinander, statt eine Schicht dazwischenzulegen.

Warum hat Transglutaminase keine E-Nummer?

E-Nummern werden nur an Zusatzstoffe vergeben. Enzyme sind rechtlich eine eigene Kategorie mit eigenen Regeln.

Quellen:

BfR (2011): Transglutaminase in Fleischerzeugnissen. Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/transglutaminase-in-fleischerzeugnissen.pdf Abgerufen am 26.08.2026.

BfR (o. J.): Lebensmittelenzyme. Bundesinstitut für Risikobewertung. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/de/publication/lebensmittelenzyme-54438.html Abgerufen am 26.08.2026.

Bundestag (2022): Sachstand: Enzyme in Lebensmitteln. Wissenschaftliche Dienste, WD 5 – 3000 – 100/22. Verfügbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/914978/0c65b24cde0681d71e09111f5a4be1e4/WD-5-100-22-pdf.pdf Abgerufen am 26.08.2026.

EFSA (o. J.): Lebensmittelenzyme. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-enzymes Abgerufen am 26.08.2026.

EFSA CEP Panel (2024a): Safety evaluation of the food enzyme protein-glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain AE-BTG. EFSA Journal 22(12):9083. Verfügbar unter: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2024.9083 Abgerufen am 26.08.2026.

EFSA CEP Panel (2024b): Safety evaluation of the food enzyme protein–glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain M2020197. EFSA Journal 22(1):8509. Verfügbar unter: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2024.8509 Abgerufen am 26.08.2026.

EFSA CEP Panel (2026): Revised safety evaluation of the food enzyme protein-glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain M2020197. EFSA Journal 24(2):e9948. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/9948 Abgerufen am 26.08.2026.

Europäisches Parlament und Rat (2008): Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme. ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 7–15. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008R1332 Abgerufen am 26.08.2026.

Europäisches Parlament und Rat (2011): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Teil A Nr. 7. ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32011R1169 Abgerufen am 26.08.2026.

ZFV (o. J.): Anforderungen für die Datenlieferung in das ERP „Necta“. Zusammenstellung der schweizerischen Kennzeichnungsvorgaben. Verfügbar unter: https://data.zfv.ch/documents/download/5580/zfv%20anforderungen.pdf Abgerufen am 26.08.2026.

Bildquellen:

Kochschinken: Pixabay, planet_fox, #7058636
Surimi: Pixabay, tomasz_mikolajczyk, #265629
Grillwürstchen: Pixabay, jarmoluk, #428067
Currywurst: Pixabay, dung_dzui_dze, #4378651

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Mit akademischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten bringe ich eine analytische Denkweise und eine Leidenschaft für gründliche Recherche mit. Mein Ziel ist es, präzise und verständliche Informationen über Zusatzstoffe und ihre Auswirkungen auf unsere Ernährung bereitzustellen. So möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leser fundierte Entscheidungen treffen und ein tieferes Verständnis für die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel entwickeln.

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