Bisphenol A hat keine E-Nummer. Es taucht in keinem Zutatenverzeichnis auf, in keiner Kennzeichnung, in keiner Zusatzstoffdatenbank. Trotzdem lässt es sich im Urin fast aller Menschen in Europa nachweisen.
Der Grund ist einfach: BPA ist kein Zusatzstoff. Es steckt nicht im Lebensmittel, sondern in der Verpackung, in der Innenbeschichtung von Konservendosen, in Schraubdeckeln, in Kunststoffflaschen. Von dort wandert es in kleinen Mengen in den Inhalt über. Rechtlich ist es damit kein Fall für das Zusatzstoffrecht, sondern für das Recht der Lebensmittelkontaktmaterialien.
Und genau in diesem Recht ist gerade etwas passiert, das kaum jemand mitbekommen hat: Seit dem 20. Juli 2026 ist die allgemeine Übergangsfrist für das europäische BPA-Verbot abgelaufen. Was das für die Dose in deinem Vorratsschrank bedeutet, ist allerdings komplizierter, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Was ist Bisphenol A?
BPA ist eine Industriechemikalie und gehört zu den weltweit meistproduzierten überhaupt. Hergestellt wird sie aus Phenol und Aceton, und sie dient als Baustein für zwei sehr nützliche Materialgruppen.
Die erste sind Epoxidharze. Damit werden Metalloberflächen von innen beschichtet, vor allem in Konservendosen, Getränkedosen, Schraubdeckeln von Gläsern sowie in großen Tanks und Behältern der Lebensmittelproduktion. Diese Beschichtung ist kein Luxus: Ohne sie würde das Metall mit dem Inhalt reagieren, die Dose könnte rosten, und der Inhalt würde metallisch schmecken oder verderben.
Die zweite ist Polycarbonat, ein durchsichtiger, sehr bruchfester Kunststoff. Daraus wurden lange Zeit wiederverwendbare Trinkflaschen, Küchengeräte und Brotdosen gefertigt.
Dazu kommt eine dritte Anwendung, die mit Lebensmitteln nichts zu tun hat: BPA war jahrzehntelang der Farbentwickler in Thermopapier, also in Kassenbons, Parktickets und Etiketten. Erhitzt der Druckkopf das Papier punktuell, löst der Stoff die Schwarzfärbung aus (vgl. UMWELTBUNDESAMT, 2020).

Wie kommt Bisphenol A ins Essen?
Nicht als Zutat, sondern durch Wanderung. Die Beschichtung einer Dose gibt winzige Mengen des Stoffs an den Inhalt ab, Fachleute nennen das Migration.
Wie viel übergeht, hängt von den Bedingungen ab. Hitze beschleunigt den Vorgang, ebenso Fett und Säure. Eine Tomatensauce in der Dose nimmt deshalb mehr auf als Erbsen in Wasser, und eine lange Lagerung mehr als eine kurze.
Ein Teil der Aufnahme läuft außerdem gar nicht über Lebensmittel: Über die Haut, etwa beim Anfassen von Kassenbons, gelangt BPA ebenfalls in den Körper. Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt, Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen statt im Altpapier, sonst verteilen sich die Farbentwickler über das Recycling in Produkte wie Toilettenpapier (vgl. UMWELTBUNDESAMT, 2020).
Der Grenzwert, der um das 20.000-Fache fiel
Fast jede Schlagzeile über BPA der letzten Jahre geht auf diesen einen Vorgang zurück.
Für solche Stoffe legen Behörden einen Wert fest, den man täglich aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Folgen zu erwarten sind und zwar ein Leben lang. Er heißt TDI und wird pro Kilogramm Körpergewicht gerechnet.
2015 lag dieser Wert vorläufig bei 4 Mikrogramm. Im April 2023 senkte ihn die EFSA auf 0,2 Nanogramm, das ist 20.000-mal weniger als vorher (vgl. EFSA, 2023).
Wie wenig das ist, lässt sich kaum vorstellen. Für einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm sind es 14 Nanogramm am Tag, und ein Nanogramm ist ein Milliardstel Gramm. Aus einem einzigen Gramm BPA ließen sich rund 70 Millionen solcher Tagesportionen abteilen.
Damit stand fest, was folgen musste. Nach den Schätzungen der EFSA nehmen Menschen jeden Alters hundert- bis tausendmal mehr auf, als dieser Wert zulässt. Ihr Fazit fiel entsprechend deutlich aus: BPA in Lebensmitteln ist ein Gesundheitsrisiko (vgl. EFSA, 2023).

Der Behördenstreit, über den kaum jemand schreibt
Nicht alle Fachleute teilen die Einschätzung der EFSA. Die Europäische Arzneimittel-Agentur widersprach, und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung ebenfalls.
Das BfR hat drei Einwände (vgl. BFR, 2023a; BFR, 2023b):
Der Befund sei eine Messgröße, keine Krankheit. Dass sich der Anteil bestimmter Immunzellen verschiebe, heiße noch nicht, dass ein Tier oder ein Mensch davon krank werde. Ob dahinter überhaupt ein Schaden stecke und ob sich das auf den Menschen übertragen lasse, sei offen.
Es gebe kein einheitliches Messverfahren. Wie man diesen Anstieg bestimme, sei weder festgelegt noch geprüft. Zahlen aus verschiedenen Studien ließen sich deshalb schlecht vergleichen.
Die EFSA habe zu wenige Studien angeschaut. Sie habe sich vor allem auf Arbeiten aus den Jahren 2013 bis 2018 gestützt. Das BfR selbst wertete über 600 Studien aus rund zwanzig Jahren aus.
Dann tat das BfR etwas, das Behörden selten tun: Es rechnete selbst und kam auf einen eigenen Wert, 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht (vgl. BFR, 2023b).
Was das bedeutet, sieht man am besten nebeneinander. Alle drei Werte, umgerechnet auf einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm:
| Bewertung | Erlaubte Menge pro Tag |
|---|---|
| EFSA 2015 (alter Wert) | 280.000 Nanogramm |
| BfR 2023 | 14.000 Nanogramm |
| EFSA 2023 | 14 Nanogramm |
Dass der alte Wert bei Bisphenol A zu hoch war, sehen beide Behörden gleich. Aber die EFSA landet tausendmal tiefer als das BfR.
Und noch etwas gehört zur Einordnung: Die EFSA hat 2023 nicht neu gemessen, wie viel BPA Menschen tatsächlich aufnehmen. Sie hat ihre Schätzung von 2015 übernommen. Danach nehmen Kinder und Jugendliche über Essen und Trinkwasser täglich 30 bis 860 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf (vgl. BFR, 2023a). Zum Vergleich: Die EFSA hält 0,2 Nanogramm je Kilogramm für vertretbar, das BfR 200.

Das Verbot: Was seit Januar 2025 gilt
Die Entscheidung über Konsequenzen liegt nicht bei den Wissenschaftsbehörden, sondern bei der EU-Kommission. Und die hat sich der vorsichtigeren Linie angeschlossen.
Am 31. Dezember 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/3190 veröffentlicht. Sie verbietet die Verwendung von Bisphenol A und seinen Salzen bei der Herstellung von Materialien mit Lebensmittelkontakt und darüber hinaus auch andere gefährliche Bisphenole und Bisphenolderivate. In Kraft ist sie seit dem 20. Januar 2025 (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2025).
Betroffen ist mehr, als der Begriff „Verpackung“ vermuten lässt: Kunststoffe, Gummi und Silikon ebenso wie Lacke, Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben und Ionenaustauscherharze.
Der bis dahin geltende Grenzwert für den Übergang ins Lebensmittel, 0,05 Milligramm pro Kilogramm, festgelegt 2018, wurde ersatzlos gestrichen. An seine Stelle tritt kein niedrigerer Wert, sondern ein Verbot.
Das war nicht der erste Schritt. Für Babyflaschen gilt das Verbot bereits seit 2011, für Verpackungen und Gegenstände für Säuglinge und Kleinkinder seit 2018.
Die Fristen
Damit Hersteller umstellen konnten, ohne dass Lieferketten reißen, enthält die Verordnung gestaffelte Übergangsfristen (vgl. BMLEH, 2026; EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2025):
- 20. Juli 2026: allgemeine Frist. Produkte, die nur den alten Regeln entsprechen, durften bis dahin in Verkehr gebracht werden. Diese Frist ist abgelaufen.
- 20. Januar 2028: für wiederverwendbare Ausrüstung in der professionellen Lebensmittelproduktion.
- 20. Juli 2028: für Einwegverpackungen mit BPA-haltigen Lacken, insbesondere für Obst, Gemüse und verarbeitete Fischerzeugnisse. Für diese Anwendungen gab es noch keine geeigneten Alternativen.
Ergänzend hat die Kommission am 17. Dezember 2025 Leitlinien zur Umsetzung veröffentlicht (vgl. BMLEH, 2026).

Warum trotzdem noch BPA im Regal stehen kann
Diesen Punkt übersehen die meisten Berichte. Einwegverpackungen, die vor Ablauf der Frist rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen anschließend noch zwölf Monate lang mit Lebensmitteln befüllt und versiegelt werden. Und die so verpackten Lebensmittel dürfen verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2025).
Übersetzt heißt das: Eine Konservendose mit BPA-haltiger Innenbeschichtung kann noch geraume Zeit im Supermarkt stehen.
Fazit: Was heißt das für den Einkauf?
Erkennbar ist BPA nicht. Es steht auf keiner Zutatenliste, weil es keine Zutat ist. Eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungsmaterialien gibt es nicht. Die Angabe „BPA-frei“ auf manchen Produkten ist freiwillig. Neu hergestellte Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen kein BPA mehr enthalten. Der Bestand läuft aus, und mit jedem Jahr sinkt der Anteil BPA-haltiger Verpackungen im Handel. Wer die Aufnahme senken will, ohne auf Etiketten zu starren, greift zu unverarbeiteten oder tiefgekühlten Lebensmitteln statt zur Konserve. Glas mit Metalldeckel ist ein Zwischenfall, der Deckel kann beschichtet sein, die Kontaktfläche ist aber klein.
FAQ:
Ist Bisphenol A in allen Konservendosen?
Nein. Manche Hersteller nutzten schon vorher andere Beschichtungen, und seit Juli 2026 dürfen Dosen mit BPA grundsätzlich nicht mehr neu in den Handel, für Obst-, Gemüse- und Fischkonserven gilt eine Frist bis 2028. Bereits abgefüllte Ware bleibt bis zum Aufbrauchen im Regal.
Was macht Bisphenol A im Körper?
Es wirkt wie ein schwaches Hormon und greift so in das körpereigene Hormonsystem ein. Die EFSA sieht vor allem Effekte auf das Immunsystem, daneben werden Fortpflanzung, Stoffwechsel und Nervensystem diskutiert. Wie stark das beim Menschen ausfällt, ist umstritten.
Wo ist überall Bisphenol A enthalten?
Im Alltag vor allem in der Innenbeschichtung von Dosen, in Schraubdeckeln von Gläsern und bis 2020 im Thermopapier von Kassenbons. Früher kamen Trinkflaschen und Küchengeräte aus Polycarbonat dazu.
In welchen Lebensmitteln ist Bisphenol A?
Das entscheidet nicht das Lebensmittel, sondern seine Hülle – im Essen selbst entsteht BPA nicht. Wichtig ist, ob es in einer beschichteten Dose steckt und wie lange und wie warm es dort lag. Saure und fettreiche Inhalte wie Tomatensauce nehmen mehr auf als Erbsen in Wasser.
Wie vermeide ich Bisphenol A?
Am wirksamsten ist frische oder tiefgekühlte Ware statt Konserve. Kassenbons gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier. Alte Polycarbonat-Flaschen solltest du nicht erhitzen, weil Wärme den Übergang beschleunigt.
Ist Bisphenol A giftig?
Im klassischen Sinn nicht. BPA greift in den Hormonhaushalt ein und ist in der EU als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. „Hormonell wirksam“ trifft es besser als „giftig“.
Wo findet man die Chemikalie Bisphenol A hauptsächlich?
Der größte Teil der Produktion geht nicht in Lebensmittelverpackungen. BPA ist Grundbaustein für Polycarbonat und Epoxidharze. Materialien, die auch in Elektronik, Bauteilen und technischen Beschichtungen stecken. Lebensmittelkontakt ist nur eine von vielen Anwendungen.
Quellenverzeichnis
BFR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2023a): Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/de/bisphenol_a_in_alltagsprodukten__antworten_auf_haeufig_gestellte_fragen-7195.html (abgerufen am 31.08.2026).
BFR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2023b): Bisphenol A: BfR schlägt gesundheitsbasierten Richtwert vor – für eine vollständige Risikobewertung werden aktuelle Expositionsdaten benötigt. Stellungnahme Nr. 018/2023 vom 19. April 2023. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/bisphenol-a-bfr-schlaegt-gesundheitsbasierten-richtwert-vor-fuer-eine-vollstaendige-risikobewertung-werden-aktuelle-expositionsdaten-benoetigt.pdf (abgerufen am 31.08.2026).
BMLEH – Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (2026): Lebensmittelverpackungen – Bisphenol A und andere Bisphenole. Verfügbar unter: https://www.bmleh.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/lebensmittelverpackungen/bisphenol-a-vorsorglich-verboten.html (abgerufen am 31.08.2026).
EFSA (2023): Neubewertung der Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/de/plain-language-summary/re-evaluation-risks-public-health-related-presence-bisphenol-bpa-foodstuffs (abgerufen am 31.08.2026).
EUROPÄISCHE KOMMISSION (2025): EU-Verbot der Verwendung und des Handels mit Bisphenol A ab dem 20. Januar 2025. Access2Markets, 07.03.2025. Verfügbar unter: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/news/eu-verbot-der-verwendung-und-des-handels-mit-bisphenol-ab-dem-20-januar-2025 (abgerufen am 31.08.2026).
UMWELTBUNDESAMT (2020): Kassenbons gehören nicht ins Altpapier. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/kassenbons-gehoeren-nicht-ins-altpapier (abgerufen am 31.08.2026).
UMWELTBUNDESAMT (o. J.): Bisphenole. Verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/bisphenol-a (abgerufen am 31.08.2026).
Bildquellen:
Titelbild offene Getränkedosen: Pixabay, kaboompics, #791414
Leere Konservendosen: Pixabay, webandi, #1078628
Konserven im Supermarkt: Pixabay, joenomias, #3840441
Brotdose: Pixabay, hans, #225928
Getränkedose: Pixabay, ennelise, #924228