Es gibt einen Zucker, der fast alles kann, was Haushaltszucker kann. Er schmeckt ähnlich, er karamellisiert, er bräunt beim Backen und er liefert etwa ein Zehntel der Kalorien. Auf den Blutzucker wirkt er kaum, Karies verursacht er nicht.
In den USA steht er in Supermarktregalen. In Japan, Korea und China wird er seit 2010 verwendet. In Australien und Neuseeland ist er seit 2024 zugelassen.
In der Europäischen Union kannst du ihn nicht kaufen.
Was ist Allulose?
Allulose ist ein Einfachzucker. Sie ist eine nahe Verwandte der Fructose: Beide bestehen aus denselben Bausteinen, nur an einer einzigen Stelle im Molekül sind sie unterschiedlich gebaut (vgl. BFR, 2020).
Diese eine Abweichung ändert alles. Der Körper erkennt Allulose zwar als Zucker und nimmt sie auf, kann aber kaum etwas mit ihr anfangen.
Man nennt sie einen seltenen Zucker, weil sie in der Natur nur in winzigen Mengen vorkommt, in Feigen, Rosinen, Ahornsirup und Weizen zum Beispiel. Für Japan wurde die tägliche Aufnahme aus natürlichen Quellen auf etwa 206 Milligramm geschätzt, umgerechnet 3,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Für Deutschland gibt es dazu keine Daten (vgl. BFR, 2020).
Industriell hergestellt wird sie aus Fructose, die wiederum aus Mais oder Rübenzucker stammt. Enzyme lagern das Molekül um.

Was sie im Körper macht
Allulose wird im Verdauungstrakt schnell aufgenommen. Etwa eine Stunde nach dem Verzehr ist ihre Konzentration im Blut am höchsten, gemeint ist die Allulose selbst, nicht der Blutzucker. Genau darin liegt der Unterschied zu Haushaltszucker: Der Stoff landet zwar im Blut, taugt dort aber nicht als Brennstoff. Der Blutzuckerspiegel steigt deshalb kaum an.
Im Dünndarm konkurriert Allulose mit Fructose und Glucose um denselben Transportweg. Deshalb wird sie bei größeren Mengen nicht vollständig aufgenommen, und ein Teil wandert weiter in den Dickdarm (vgl. BFR, 2020).
Der aufgenommene Teil wird kaum verstoffwechselt, weder vom Körper selbst noch von den Darmbakterien. Er wandert über die Leber ins Blut und wird von der Niere in den Urin ausgeschieden. Nach einer Einzeldosis von bis zu 0,17 Gramm pro Kilogramm Körpergewicht, bei 70 Kilogramm also etwa 12 Gramm, finden sich innerhalb von 48 Stunden rund 80 Prozent unverändert im Urin wieder. Bei höheren Dosen sinkt dieser Anteil (vgl. BFR, 2020).
Daraus folgt der ganze Reiz dieses Stoffs: Süße ohne Energie. Die Süßkraft liegt bei etwa 70 Prozent der von Haushaltszucker (vgl. BFR, 2020), der Brennwert bei etwa einem Zehntel.
Und daraus folgt auch die wichtigste Einschränkung: Was nicht aufgenommen wird, landet im Dickdarm. Wie bei Zuckeraustauschstoffen kann das bei größeren Mengen zu Blähungen und Durchfall führen.
Warum sie in Europa nicht verkauft werden darf
Der Grund liegt im Novel-Food-Recht. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig. Sie brauchen eine eigene Zulassung, geregelt in der Verordnung (EU) 2015/2283.
Das Verfahren dreht die Beweislast um. Nicht die Behörde muss zeigen, dass ein Stoff schädlich ist, der Antragsteller muss zeigen, dass er sicher ist.
Am 4. August 2018 beantragte das Unternehmen Petiva Europe SA, D-Allulose auf dem EU-Markt zulassen zu lassen. Die EFSA begann mit der Prüfung und stellte Lücken fest: bei der Identität des Stoffs, beim Herstellungsverfahren, bei den vorgesehenen Verwendungen und Mengen, bei der Erbgutverträglichkeit und bei den Humandaten. Im Februar 2020 forderte sie die fehlenden Unterlagen an. Danach noch mehrfach.
Der Antragsteller antwortete nicht (vgl. EFSA, 2025).
Am 6. Mai 2025 verabschiedete das zuständige EFSA-Gremium seine Stellungnahme. Sie fällt in einem Satz: Auf Grundlage der verfügbaren Daten lasse sich die Sicherheit von D-Allulose nicht feststellen (vgl. EFSA, 2025).
Dieser Satz wird online gern als „Die EU hat Allulose verboten, weil sie gefährlich ist“ übersetzt. Das steht dort nicht. Die EFSA hat nicht gesagt, der Stoff sei unsicher, sie hat gesagt, sie könne es mit diesen Unterlagen nicht beurteilen.

Die deutsche Frage, die sonst niemand gestellt hat
Damit ist die Sache aber nicht erledigt. Denn das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2020 eine eigene Bewertung vorgelegt – und darin eine Frage aufgeworfen, die in den Zulassungen der USA und Asiens gar nicht vorkam.
Sie beginnt mit einem anderen Zucker.
Der Fall Trehalose
Trehalose ist ein Doppelzucker aus Pilzen, seit den 2000er-Jahren in den USA als Zutat im Einsatz und in der EU seit 2001 zugelassen. Parallel zu ihrer wachsenden Verwendung registrierten amerikanische Krankenhäuser einen Anstieg schwerer Darmentzündungen durch das Bakterium Clostridium difficile.
2018 fand sich die Erklärung. Drei besonders aggressive Varianten des Keims hatten unabhängig voneinander durch Mutation die Fähigkeit erworben, Trehalose zu verwerten. Der Zucker im Essen war für sie zu einer Nahrungsquelle geworden, die ihre Konkurrenten nicht nutzen konnten, ein Wachstumsvorteil, geliefert vom Lebensmittelregal (vgl. BFR, 2020).
Das BfR stellte daraufhin die naheliegende Frage: Könnte bei Allulose etwas Ähnliches passieren?
Was das BfR gefunden hat
Im Mittelpunkt steht ein Bakterium namens Klebsiella pneumoniae. Bei vielen gesunden Menschen sitzt es unauffällig im Darm und verursacht keinerlei Beschwerden. In Krankenhäusern sieht das anders aus: Dort gehört es zu den fünf häufigsten Auslösern von Blutvergiftungen und Lungenentzündungen, und das Robert Koch-Institut führt Klebsiellen unter den 26 Krankenhauskeimen mit höchster Priorität (vgl. BFR, 2020).
2018 verglich eine Studie solche Bakterien aus Patienten, die im Krankenhaus tatsächlich erkrankt waren, mit Bakterien aus Patienten, die den Keim zwar in sich trugen, aber gesund blieben. Dabei fiel ein Abschnitt im Erbgut auf, der bei den erkrankten Patienten häufiger vorkam. Er enthält die Bauanleitung dafür, einen bestimmten Zucker zu verdauen und dieser Zucker war ausgerechnet D-Allulose. Als Forscher diese Fähigkeit bei Mäusen gezielt abschalteten, wurde der Erreger deutlich weniger aggressiv (vgl. BFR, 2020).
Das BfR sah daraufhin nach, wie verbreitet diese Bauanleitung ist. Es durchsuchte öffentlich zugängliche Erbgut-Datenbanken und fand sie bei 71,5 Prozent der vollständig entschlüsselten Klebsiella-Bakterien, auch bei Stämmen, gegen die mehrere Antibiotika nicht mehr wirken (vgl. BFR, 2020).
Daraus ergibt sich eine theoretische Überlegung. Mit Allulose kann fast keine Darmbakterie etwas anfangen – Klebsiellen aber schon. Wer regelmäßig größere Mengen davon isst, liefert also ausgerechnet diesen Bakterien Nahrung, an die ihre Konkurrenz nicht herankommt. Das könnte ihnen einen Wachstumsvorteil verschaffen.

Und wie ernst ist das?
Hier lohnt Genauigkeit, denn das BfR ist selbst ausgesprochen zurückhaltend.
Es liegen Hinweise vor, keine Beweise. Einen nachgewiesenen Wirkmechanismus gibt es nicht. Ob regelmäßiger Verzehr die Zusammensetzung der Darmflora tatsächlich verschiebt, ist nicht untersucht. Ob er die Ansteckungsfähigkeit gefährlicher Klebsiellen verändert, ebenfalls nicht (vgl. BFR, 2020).
Das BfR stufte die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung als „möglich“ ein und die Aussagekraft der vorliegenden Daten als „mittel“. Eine abschließende Bewertung sei mit den aktuellen Daten nicht möglich (vgl. BFR, 2020).
Der eigentliche Punkt ist ein anderer: Die Zulassungen in den USA und Asien erfolgten, bevor die Trehalose-Geschichte 2018 überhaupt bekannt wurde. Diese Frage wurde dort nie gestellt, weil es sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gab. Das BfR spricht von einem möglicherweise neu auftretenden Risiko.
Wie es weitergehen könnte
Bemerkenswert ist, dass die deutsche Politik diesen Stoff durchaus haben wollte. Allulose als Ersatz für Haushaltszucker ist ein zentraler Bestandteil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz; das Bundeslandwirtschaftsministerium förderte von 2018 bis 2021 ein Verbundprojekt zu den technischen Einsatzmöglichkeiten (vgl. BFR, 2020).
Ein Zulassungsverfahren ist nicht endgültig geschlossen. Ein neuer Antragsteller kann jederzeit ein vollständiges Dossier einreichen, mit den Daten, die beim ersten Anlauf gefehlt haben. Angesichts der Marktgröße wäre es überraschend, wenn das nicht geschähe.
Bis dahin gilt: Wer Allulose in Deutschland verkauft, verkauft ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel. Das gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland, die über einen deutschen Versandhandel laufen.
Was dieser Fall gut zeigt: Dass ein Stoff in vielen Ländern erlaubt ist, sagt nichts darüber, wie gut er geprüft wurde. Manchmal heißt es nur, dass er früher geprüft wurde, vor einer Frage, die damals noch niemand kannte.
FAQ:
Ist Allulose in Deutschland zugelassen?
Nein, doch Deutschland trifft diese Entscheidung nicht selbst. Für neuartige Lebensmittel gilt europäisches Recht. Ein eigener nationaler Weg zur Zulassung existiert nicht.
Warum ist Allulose verboten?
„Verboten“ trifft es nicht ganz – sie ist schlicht nie zugelassen worden. Ein Antrag lief seit 2018, doch das Unternehmen reagierte ab 2020 nicht mehr auf die Nachforderungen der EFSA. Die Behörde stellte deshalb 2025 fest, dass sie die Sicherheit mit diesen Unterlagen nicht beurteilen könne.
Welche Nachteile hat Allulose?
ie geringere Süßkraft macht größere Mengen nötig, und was der Dünndarm nicht aufnimmt, landet im Dickdarm, bei höheren Mengen sind Blähungen und Durchfall möglich. Dazu kommt: Zur langfristigen Wirkung auf die Darmflora fehlen bislang belastbare Daten.
Ist Allulose in der Eu zugelassen?
Ebenfalls nein. Allulose steht nicht auf der Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel, und ohne diesen Eintrag darf sie in keinem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht werden.
Kann man Allulose in Deutschland kaufen?
Legal nicht. Wer sie hier anbietet, verkauft ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, das gilt auch für Versandhandel aus dem Ausland.
Wie schmeckt Allulose?
Deutlich zuckerähnlicher als die meisten Süßungsmittel, ohne den metallischen oder lakritzartigen Beiton, den viele von Süßstoffen kennen. Sie süßt allerdings nur zu etwa 70 Prozent so stark wie Haushaltszucker
Wann wird Allulose in Deutschland zugelassen?
Ein Datum lässt sich nicht seriös nennen. Dafür müsste zunächst ein Unternehmen ein vollständiges Sicherheitsdossier einreichen; erst danach bewertet die EFSA erneut, und erst bei positivem Ergebnis entscheidet die EU-Kommission.
Was genau ist Allulose?
Ein Einfachzucker, der eng mit Fructose verwandt ist und sich von ihr nur an einer Stelle im Molekül unterscheidet. In der Natur kommt sie bloß in Spuren vor, etwa in Feigen, Rosinen und Ahornsirup; industriell wird sie mit Enzymen aus Fructose hergestellt.
Wie viele Kalorien hat Allulose?
Etwa ein Zehntel von Haushaltszucker. Die US-Behörde rechnet mit 0,4 Kilokalorien pro Gramm gegenüber 4 bei Zucker.
Quellenverzeichnis
BFR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2020): Zuckerersatz Allulose: Für eine gesundheitliche Bewertung als Lebensmittelzutat sind weitere Daten erforderlich. Stellungnahme Nr. 001/2020 vom 8. Januar 2020. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/zuckerersatz-allulose-fuer-eine-gesundheitliche-bewertung-als-lebensmittelzutat-sind-weitere-daten-erforderlich.pdf (abgerufen am 31.08.2026).
EFSA (2025): Safety of D-allulose as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. EFSA Journal 2025;23(6):e9468. Verfügbar unter: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9468 (abgerufen am 31.08.2026).
EUROPÄISCHE UNION (2011): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Anhang I. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R1169 (abgerufen am 31.08.2026).
EUROPÄISCHE UNION (2015): Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R2283 (abgerufen am 31.08.2026).
FDA (2019): The Declaration of Allulose and Calories From Allulose on Nutrition and Supplement Facts Labels: Draft Guidance for Industry; Availability. Federal Register, 84 FR 16272, 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.federalregister.gov/documents/2019/04/18/2019-07763/the-declaration-of-allulose-and-calories-from-allulose-on-nutrition-and-supplement-facts-labels (abgerufen am 31.08.2026).
FDA (2020): The Declaration of Allulose and Calories from Allulose on Nutrition and Supplement Facts Labels: Guidance for Industry. Verfügbar unter: https://www.fda.gov/regulatory-information/search-fda-guidance-documents/guidance-industry-declaration-allulose-and-calories-allulose-nutrition-and-supplement-facts-labels (abgerufen am 31.08.2026).
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