Stevia

„Mit Stevia gesüßt.“ Das klingt nach Pflanze, nach Blatt, nach Kraut aus Südamerika.

Drin ist ein Süßstoff mit E-Nummer. Und das Blatt, um das es angeblich geht, darfst du in Deutschland gar nicht als Lebensmittel kaufen. Beides stimmt, und beides passt zusammen. Nur erklärt es dir niemand auf der Verpackung.

Was ist Stevia?

Stevia rebaudiana ist eine Staude aus Südamerika, auch Süßkraut oder Honigblatt genannt. Ihre Blätter schmecken süß, und schuld daran sind bestimmte Inhaltsstoffe: die Steviolglycoside.

Genau die holt man für den Süßstoff aus dem Blatt heraus und reinigt sie auf. Übrig bleibt ein weißes Pulver, das je nach Zusammensetzung 40- bis 300-mal süßer schmeckt als Zucker. Kalorien hat es praktisch keine, weil man so winzige Mengen braucht.

Einen Nachteil gibt es aber. Steviolglycoside schmecken bitter nach, ein bisschen wie Lakritz, und je mehr man nimmt, desto deutlicher wird das. Deshalb ersetzen Hersteller in der Praxis meist nur einen Teil des Zuckers (vgl. TRANSGEN, o. J.). Wer eine Stevia-Limonade trinkt, trinkt also normalerweise eine Mischung.

Stevia

Warum du die Blätter nicht kaufen kannst

1997 beantragte ein belgischer Forscher, getrocknete Steviablätter in Europa als Lebensmittel zuzulassen. Im Februar 2000 lehnte die EU-Kommission ab. Die Begründung war knapp: Es sei nicht nachgewiesen worden, dass das Produkt unbedenklich ist (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 2000).

Diese Entscheidung gilt bis heute. Getrocknete Steviablätter darf niemand als Ware an Verbraucher verkaufen.

Elf Jahre später wurde der Extrakt aus genau diesen Blättern zugelassen. Für den gereinigten Süßstoff lagen genug Sicherheitsdaten vor. Für das ganze Blatt, mit allem, was sonst noch darin steckt, hingegen nicht.

Die Ausnahme: Im Tee sind sie erlaubt

Es gibt eine Ausnahme: Kräuter- und Früchtetees mit Steviablättern wurden in Europa schon vor 1997 getrunken. Damit gelten die Blätter in dieser Form nicht als neu und brauchten keine Zulassung (vgl. VERBRAUCHERZENTRALE, o. J.).

Deshalb findest du Steviablätter im Zutatenverzeichnis von Teemischungen, manchmal sogar in Kindertees.

Und dann gibt es den Badezusatz-Trick

Manche Menschen wollen die Blätter trotzdem haben, und manche Händler bedienen diesen Wunsch über einen Umweg: Sie verkaufen die Blätter nicht als Lebensmittel, sondern deklarieren sie als Kosmetik oder als Badezusatz. Damit fallen sie aus der Lebensmittelüberwachung heraus. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor dieser Masche (vgl. VERBRAUCHERZENTRALE, o. J.).

Stevia

Vier Süßstoffe, ein Werbewort

Zugelassen wurde der Süßstoff 2011 unter der Nummer E 960 (vgl. EUROPÄISCHE UNION, 2011). Diese Nummer gibt es heute nicht mehr, sie ist in vier aufgeteilt. Der Grund: Es sind inzwischen vier verschiedene Herstellungswege im Einsatz.

NummerSo entsteht der SüßstoffZugelassen
E 960aAuszug aus Steviablättern, gereinigt2011
E 960cBlattextrakt, mit Enzymen umgebaut2021
E 960dBlattextrakt, mit Zucker aus Stärke ergänzt2023
E 960bHefe vergärt einfachen Zucker2025

Bei E 960b wächst überhaupt keine Pflanze mehr. Eine gentechnisch veränderte Hefe vergärt Zucker, und heraus kommt derselbe Süßstoff, der sonst im Blatt steckt (vgl. EUROPÄISCHE UNION, 2025).

Auch bei E 960c und E 960d arbeiten Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Hefen stammen (vgl. EUROPÄISCHE UNION, 2021).

Auf der Packung steht bei allen vier dasselbe: Steviolglycoside. Oder eben „mit Stevia“.

Was in der Stevia-Streusüße wirklich drin ist

Reine Steviolglycoside kannst du nicht in die Zuckerdose füllen. Dafür sind sie viel zu süß. Ein Teelöffel davon würde einen ganzen Kuchen versüßen und wäre nicht zu dosieren. Streusüße braucht deshalb einen Trägerstoff, der das Volumen liefert, damit du löffelweise damit umgehen kannst wie mit Zucker.

Nur besteht das Produkt dann eben überwiegend aus diesem Trägerstoff. Ein paar dokumentierte Beispiele:

Eine Tafelsüße mit großem „STEVIA“ auf der Vorderseite besteht laut Zutatenverzeichnis zu 99,75 Prozent aus Erythrit und zu 0,25 Prozent aus Steviolglycosiden (vgl. LEBENSMITTELKLARHEIT, 2024). Bei einer anderen sind es 97 Prozent Maltodextrin und drei Prozent Steviolglycoside (vgl. LEBENSMITTELKLARHEIT, 2025).

Das ist keine Schummelei im rechtlichen Sinn, denn die Zusammensetzung steht auf der Rückseite. Wie die Vorderseite gestaltet sein darf, ist trotzdem umstritten. Die Verbraucherzentrale Hessen hat einen Hersteller deswegen 2017 abgemahnt (vgl. LEBENSMITTELKLARHEIT, 2025).

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Trägerstoffen. Erythrit hat praktisch keine Kalorien, Maltodextrin dagegen schon, und auch Haushaltszucker wird gelegentlich als Füllstoff eingesetzt (vgl. VERBRAUCHERZENTRALE, o. J.). Wer wirklich Kalorien sparen will, muss also ins Zutatenverzeichnis schauen und nicht auf den Produktnamen.

Ein praktischer Erkennungstipp: Die vorgeschriebene Bezeichnung lautet „Tafelsüße auf der Grundlage von …“, und dahinter stehen alle verwendeten Süßungsmittel. Steht dort „auf der Grundlage von Erythrit und Steviolglycosiden“, weißt du, dass Erythrit der Hauptbestandteil ist.

Stevia

Ist Stevia gesund?

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat den Süßstoff 2010 geprüft. Steviolglycoside sind nicht krebserregend, sie schädigen das Erbgut nicht und beeinträchtigen die Fortpflanzung nicht (vgl. EFSA, 2010).

Festgelegt wurde ein Grenzwert von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Das ist die Menge, die man ein Leben lang täglich aufnehmen könnte, ohne Folgen. Für einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm sind das 280 Milligramm am Tag (vgl. EFSA, 2024).

Als Erwachsener kommst du da kaum hin. Bei kleinen Kindern sieht die Rechnung anders aus, weil sie viel weniger wiegen. In einem EU-Land liegt die geschätzte Aufnahme bei Kleinkindern mit hohem Verzehr über diesem Grenzwert (vgl. EFSA, 2024). Süße Getränke tragen dazu am meisten bei.

Der Antrag, den die EFSA abgelehnt hat

2024 wollte ein Unternehmen zwei Dinge: den Süßstoff in mehr Produkten einsetzen und den Grenzwert von 4 auf 6 oder gleich auf 16 Milligramm anheben.

Die EFSA lehnte ab. Es seien gar keine neuen Studien vorgelegt worden, sondern alte, die längst geprüft waren. Für eine Erhöhung gebe es keine ausreichende Begründung. Außerdem würde die gewünschte Ausweitung die Überschreitung bei Kleinkindern noch verstärken (vgl. EFSA, 2024).

Hilft Stevia beim Abnehmen?

Das ist vermutlich der Grund, aus dem die meisten Menschen überhaupt zu Stevia greifen. Und ausgerechnet hier ist die Antwort unbequem.

Im Mai 2023 hat die Weltgesundheitsorganisation eine Leitlinie zu Süßstoffen veröffentlicht. Die Empfehlung darin lautet, Süßstoffe nicht zur Gewichtskontrolle einzusetzen und auch nicht, um das Risiko für andere Erkrankungen zu senken. Stevia und seine Abkömmlinge sind ausdrücklich genannt (vgl. COCHRANE DEUTSCHLAND, 2023).

Der Hintergrund ist eine systematische Auswertung der vorhandenen Studien. Kurzfristig können Süßstoffe beim Abnehmen durchaus helfen. Auf lange Sicht ließ sich dieser Vorteil aber nicht bestätigen. Stattdessen fanden sich Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Gewichtszunahme, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei dauerhaftem Konsum (vgl. PAHO, 2023).

Stevia

Stevia bei Diabetes

Steviolglycoside erhöhen den Blutzucker nicht, denn der Körper verwertet sie nicht als Nährstoff (vgl. DIABETESDE, o. J.). Insofern sind sie für Menschen mit Diabetes geeignet.

Besser als andere Süßstoffe sind sie deshalb aber nicht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat das schon früh klargestellt: Stevia sei eine weitere Alternative zu Zucker, nicht mehr und nicht weniger. Für Süßstoffe wie Acesulfam, Aspartam, Saccharin oder Sucralose gelte in dieser Hinsicht dasselbe.

Eine Ausnahme gibt es. Für Menschen mit der Stoffwechselstörung Phenylketonurie ist Stevia tatsächlich die bessere Wahl, weil es anders als Aspartam kein Phenylalanin enthält.

Und ein praktischer Hinweis für alle, die Kohlenhydrate zählen: Bei Streusüße kommt es auf den Trägerstoff an. Produkte mit Erythrit sind kohlenhydratfrei, bei Maltodextrin ist die Menge pro Teelöffel zwar klein, aber nicht null (vgl. DIABETESDE, o. J.).

Fazit

Der Süßstoff selbst ist gut untersucht. Die EFSA hat ihn geprüft und dabei nichts gefunden, was auf Krebs, Erbgutschäden oder Probleme bei der Fortpflanzung hindeutet. Als Erwachsener kannst du also beruhigt zu einem Produkt damit greifen. Etwas anders sieht es bei kleinen Kindern aus, weil sie so wenig wiegen und deshalb schneller an den Grenzwert kommen. Vor allem süße Getränke schlagen da zu Buche.

Das eigentliche Problem steckt ohnehin gar nicht in der Flasche, sondern steht vorne auf der Packung. „Mit Stevia“ ist ein Werbeversprechen und sagt nichts darüber aus, was tatsächlich drin ist. Hinter dem Wort können sich nämlich vier ganz verschiedene Herstellungswege verbergen, und beim neuesten davon kommt die Pflanze überhaupt nicht mehr vor.

FAQ:

Warum ist Stevia in Deutschland nicht zugelassen?

Der Süßstoff ist zugelassen, und zwar seit Dezember 2011 in der gesamten EU. Nicht zugelassen sind die getrockneten Blätter der Pflanze, denn für die lehnte die EU-Kommission im Jahr 2000 einen Antrag ab, weil die Sicherheitsdaten nicht ausreichten. Wer „Stevia“ kauft, bekommt deshalb immer den Extrakt und nie das Blatt.

Welche Nebenwirkungen kann Stevia haben?

Für den Süßstoff selbst sind keine dokumentiert. Was Beschwerden auslösen kann, ist der Trägerstoff in Streusüßen: Erythrit wirkt in größeren Mengen abführend.

Warum hat sich Stevia nicht durchgesetzt?

Das liegt vor allem am lakritzartigen Geschmack. Außerdem fehlen beim Backen dem Süßstoff die technischen Eigenschaften von Zucker. Dazu kam die Ernüchterung über das Naturimage, sobald Käufer das Zutatenverzeichnis lasen.

Kann man beim Backen Zucker durch Stevia ersetzen?

Eins zu eins funktioniert das nicht. Zucker sorgt im Teig auch für Volumen, Bräunung und Feuchtigkeit, und davon kann der Süßstoff nichts liefern. Mit Streusüße klappt es besser, weil der Trägerstoff das Volumen ersetzt.

Ist Stevia besser als normaler Zucker?

Für die Zähne ja, für den Blutzucker ja, und Kalorien liefert es praktisch keine. Beim Abnehmen hilft es langfristig aber nicht, und nahrhafter als Zucker ist es auch nicht. Es ist eine Alternative, kein gesundes Lebensmittel.

Kann man Stevia bedenkenlos verwenden?

Für Erwachsene lautet die Antwort ja, denn der Grenzwert von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht wird im Alltag praktisch nicht erreicht. Bei Kleinkindern ist der Abstand kleiner, weil sie so wenig wiegen. Süße Getränke machen dabei den größten Anteil aus.

Ist Stevia gut für den Darm?

Dafür gibt es keine Belege. Die Steviolglycoside werden erst im Dickdarm von Bakterien aufgespalten, ob das die Darmflora verändert, ist bislang ungeklärt. Wer Verdauungsprobleme bemerkt, sollte eher auf den Trägerstoff schauen als auf den Süßstoff.

Warum schmeckt Stevia nach Lakritz?

Der Beigeschmack kommt von den Steviolglycosiden selbst.

Quellenverzeichnis:

DIABETESDE – Deutsche Diabetes-Hilfe (o. J.): Stevia (E 960). Verfügbar unter: https://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/was_ist_diabetes_/diabetes_lexikon/stevia-e-960 (abgerufen am 31.08.2026).

EFSA (2010): Scientific Opinion on the safety of steviol glycosides for the proposed uses as a food additive. EFSA Journal 2010;8(4):1537. Verfügbar unter: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2010.1537 (abgerufen am 31.08.2026).

EFSA (2024): Scientific opinion on the extension of the authorisation of use of the food additive steviol glycosides (E 960a–d) and the modification of the acceptable daily intake (ADI) for steviol. EFSA Journal 2024;22(11):e9045. Verfügbar unter: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9045 (abgerufen am 31.08.2026).

EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000): Entscheidung 2000/196/EG der Kommission vom 22. Februar 2000 über die Zulassungsverweigerung von „Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter“ als neuartige Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutaten. Verfügbar unter: https://www.bfr.bund.de/cm/343/stevia_rebaudiana.pdf (abgerufen am 31.08.2026).

EUROPÄISCHE UNION (2011): Verordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich Steviolglycosiden. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R1131 (abgerufen am 31.08.2026).

EUROPÄISCHE UNION (2021): Verordnung (EU) 2021/1156 der Kommission vom 13. Juli 2021 hinsichtlich Steviolglycosiden (E 960) und Rebaudiosid M, das durch Enzymmodifikation von Steviolglycosiden aus Stevia hergestellt wird. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1156 (abgerufen am 31.08.2026).

EUROPÄISCHE UNION (2025): Verordnung (EU) 2025/652 der Kommission vom 2. April 2025 hinsichtlich Rebaudiosid M aus Fermentation durch Yarrowia lipolytica. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500652 (abgerufen am 31.08.2026).

LEBENSMITTELKLARHEIT (2024): Produktname Stevia spiegelt nicht die Zusammensetzung wider. Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/produktname-stevia-spiegelt-nicht-die-zusammensetzung-wider (abgerufen am 31.08.2026).

LEBENSMITTELKLARHEIT (2025): „Borchers Streusüße Stevia“ enthält nur drei Prozent Steviolglycoside. Verfügbar unter: https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/borchers-streusuesse-stevia-enthaelt-nur-drei-prozent-steviolglycoside (abgerufen am 31.08.2026).

LGL BAYERN – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (o. J.): Lebensmittel mit Steviolglycosiden. Verfügbar unter: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/technologien/funktionelle_lebensmittel/ue_2012_steviolglycoside.htm (abgerufen am 31.08.2026).

PAHO – Pan American Health Organization / WHO (2023): WHO advises not to use non-sugar sweeteners for weight control in newly released guideline, 15.05.2023. Verfügbar unter: https://www.paho.org/en/news/15-5-2023-who-advises-not-use-non-sugar-sweeteners-weight-control-newly-released-guideline (abgerufen am 31.08.2026).

TRANSGEN (o. J.): Steviol-Glykoside E960 (Stevia-Süßstoff). Verfügbar unter: https://www.transgen.de/datenbank/zusatzstoffe/2210.steviolglycoside-e960.html (abgerufen am 31.08.2026).

VERBRAUCHERZENTRALE (o. J.): Stevia, zuckerfreie Süße mit fraglichem natürlichem Image. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/stevia-zuckerfreie-suesse-mit-fraglichem-natuerlichem-image-51999 (abgerufen am 31.08.2026).

Bildquellen:

Stevia Pflanze: Pixabay, 13082, #74187
Zuckerersatzstoff auf Löffel: Pixabay, 422737, #485055
Zuckerersatzstoff in Glas: Pixabay, azza_hafizah, #6083443
Erdbeeren: Pixabay, pexels, #1851349
Löffel mit schwarzem Hintergrund: Pixabay, panchenko_karyna, #7003525

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